Auflösung der HTG HTG-Auflösung:  Weiskircher Rat für Regiebetrieb

Weiskirchen · Die Hochwald-Touristik (HTG) in Weiskirchen soll zum Ende des Jahres aufgelöst werden. Dies hatte der Gemeinderat mit den Stimmen von SPD, FWG und Bunter Liste im März dieses Jahres beschlossen. In seiner jüngsten Sitzung beschäftigte sich der Rat nun mit der Abwicklung der Auflösung.

Im Vorfeld der Beratung hatte die Gemeindeverwaltung in Zusammenarbeit mit dem Steuerberatungsbüro WHS einen Ablaufplan zur Liquidation der Hochwald-Touristik GmbH und eine Empfehlung bezüglich der Fortführung der touristischen Aufgaben erarbeitet. Zur Fortführung der Aufgaben bieten sich nach dieser Empfehlung zwei Varianten an: zum einen ein Eigenbetrieb, der wirtschaftlich selbstständig und rechtlich unselbständig ist; oder zum anderen ein so genannter Regiebetrieb, der als Produkt im gemeindlichen Haushalt abgebildet wird, an. Beide Formen haben ihre jeweilige Ausprägung, die Vor- und Nachteile mit sich bringen. Als Fazit boten aus Sicht der Verwaltung die Varianten Eigenbetrieb und Regiebetrieb schlechtere Eigenschaften als die bisherige Gesellschaftsform. Aus Gründen der Transparenz, aber auch aus haushaltstechnischer Sicht empfahl die Verwaltung, die touristischen Aufgaben ab Januar 2018 durch einen noch zu gründenden Eigenbetrieb fortzuführen.

Der Rat beschloss jedoch, die touristischen Aufgaben als Regiebetrieb innerhalb des gemeindlichen Haushaltes ab Januar 2018 erledigen zu lassen. Weiter wurde beschlossen, der Bürgermeister als Vertreter der Gesellschaft möge die Hochwald-Touristik GmbH zum 31.  Dezember 2017, 24 Uhr, auflösen und die Löschung der Gesellschaft bewirken. Gleichzeitig wurde der Verwaltungschef bevollmächtigt, einen Liquidator zu bestellen.

Hieraus ergibt sich zudem, hieß es in der Sitzung, dass die Auflösung der HTG und die Fortführung der touristischen Aufgaben in der Gemeindeverwaltung vor dem endgültigen Vollzug der Kommunalaufsicht angezeigt werden muss. Angesichts der hochdefizitären Lage der Gemeinde sei es denkbar, dass die Kommunalaufsicht dies nur unter Auflagen gestattet oder gar verbietet. Gegenüber einem Eigenbetrieb ergibt sich für den Regiebetrieb der Unterschied, dass künftig eine Betriebssatzung, Werkleiter und Werksausschuss entfallen. Der Wirtschaftsplan und Investitionen sind Teil des Gesamthaushaltes,  Buchhaltung und Kasse werden in den Gemeindehaushalt der integriert, Kassengeschäfte sind von der Gemeindekasse zu erledigen.

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