Gemeinderat Eppelborn Mit höheren Steuern rechnen

Eppelborn · Die Grundsteuer B und die Gewerbesteuer sollen in Eppelborn erhöht werden.

Noch stand der vorgelegte Haushalt der Gemeinde Eppelborn nicht zur Diskussion, wohl aber einige Stellschrauben, an denen Bürgermeisterin Birgit Müller-Closset in ihrem Haushaltssanierungsplan drehen möchte, um in Zukunft einen genehmigungsfähigen Haushalt vorlegen zu können. „Wir müssen unser strukturelles Defizit verringern, müssen die Hebesätze anpassen. Wenn wir das nicht einhalten, bestraft man uns noch mehr“, erläuterte sie den Gemeinderatsmitgliedern die finanzielle Lage. Sie rechnete den Ratsmitgliedern vor, dass, wenn nicht durch das Anpassen der Hebesätze und der Einführung der neuen Friedhofsgebührenordnung, die am Abend ebenfalls zur Diskussion stand, rund 300 000 Euro zusätzlich eingenommen würden, der Gemeinde 500 000 Euro gestrichen würden. „Es steht alles auf dem Prüfstand, sie haben die politische Verantwortung“, adressierte sie ihren Appell an die Ratsmitglieder.

Nachdem im ersten Anlauf die neue Gebührensatzung keine Mehrheit bekam (wir haben berichtet), hatte sich ein parteiübergreifender Arbeitskreis mit dem Aufstellen einer neuen Gebührenordnung beschäftigt. Diese stieß im Vorfeld auf eine breite Zustimmung, lediglich zwei Ortsräte lehnten den zweiten Entwurf ab. „Wir brauchen Einnahmen, im Vergleich zu Nachbarkommunen sind wir bei den gängigen Grabformen moderat“, sagte Müller-Closset. Christof Johänntgen, parteilos, erläuterte erneut, dass er die Gebührensteigerung von 28 bis 39 Prozent nicht mittragen werde, forderte die Verwaltung auf, die Baumbestattung sowie einen Friedwald voranzutreiben. Schließlich wurde von der CDU-Fraktion eine Vertagung dieses Punktes beantragt, die eine knappe Mehrheit fand. Somit fiel die neue Gebührenordnung bei dem Haushaltssanierungsplan zwar weg, nicht aber die Anhebung der Hebesätze. Mit 16 „Ja“-Stimmen zu zwölf „Nein“- Stimmen wurde die Grundsteuer B von 380 auf 420 Prozentpunkte sowie die Gewerbesteuer von 415 auf 425 Prozentpunkte erhöht. Ebenfalls eine Entscheidung konnte Müller-Closset beim Thema Erhebung von Straßenausbaubeiträgen herbeiführen. In einem ersten Schritt werdendie wiederkehrenden Beiträge eingeführt.

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