Grabpflege Fristen für einige Grabstätten enden

Neunkirchen · Auf den Neunkircher Friedhöfen sollen im Sommer Gräber eingeebnet werden.

Seit 1. Januar sind auf den Friedhöfen in Furpach, Wellesweiler, Kohlhof, Ludwigsthal, Wiebelskirchen, Hangard und Münchwies alle Reihengräber und Urnenreihengräber, die vor dem 31. Dezember 1992 und alle Kinderreihengräber, die vor dem 31. Dezember 2002 belegt wurden, für eine weitere Belegung geschlossen und zur Einebnung aufgerufen. Die Ruhefrist von Kinderreihengräbern kann um zehn Jahre verlängert werden, teilte die Stadt mit. Auf dem Friedhof Scheib sind alle Familien- und Urnenfamiliengrabstätten, bei denen die 25-jährige Ruhefristen und Nutzungsrechte abgelaufen sind, zur Einebnung aufgerufen. Eine Verlängerung ist nicht möglich. Gleiches gilt für die Friedhöfe Furpach, Wellesweiler, Frankenfeldstraße, Kohlhof, Ludwigsthal, Wiebelskirchen, Hangard und Münchwies. Die Frist für die Abräumung der Gräber beträgt sechs Monate und läuft am 30. Juni ab. Grabmale und Einfassungen, die während dieser Frist nicht abgeräumt werden, gehen in das Eigentum der Stadt Neunkirchen über Eine Verlängerung des Nutzungsrechts beziehungsweise die Einebnung der Grabstätte muss im Rathaus, Tel. (0 68 21) 20 26 02 beantragt werden, teilte die Stadt mit.

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