Sperrbezirk Neunkirchen Neunkircher Innenstadt wird „Sperrbezirk light“

Neunkirchen · Vom Verbot der Prostitution in der Neunkircher Innenstadt ist nicht jedes Etablissement betroffen. Es gibt zwei Ausnahmen.

 Im Etablissement in der Neunkircher Ritzwiesstraße darf der Prostitution weiter nachgegangen werden. Obwohl dies in der Innenstadt eigentlich demnächst untersagt ist.

Im Etablissement in der Neunkircher Ritzwiesstraße darf der Prostitution weiter nachgegangen werden. Obwohl dies in der Innenstadt eigentlich demnächst untersagt ist.

Foto: Marc Prams

Bordelle aus der Stadt zu verbannen, ist gar nicht so einfach. Ohne die Stimmen der Linkspartei hat der Stadtrat von Neunkirchen in seiner jüngsten Sitzung einer Verordnung über das Verbot der Prostitution in der Innenstadt zugestimmt (wir berichteten). Die Innenstadt soll also zum Sperrbezirk werden, allerdings vorerst eher zu einem „Sperrbezirk light“.

Wie viele Bordelle es in der Innenstadt gibt, kann die Stadtpressestelle auf Anfrage der SZ nicht mitteilen. Dies sei nicht bekannt, heißt es. Bekannt ist allerdings, dass nicht alle Etablissements von der Verordnung betroffen sind. In der Ritzwiesstraße 1 und in der Wellesweilerstraße 4 darf nach wie vor dem ältesten Gewerbe der Welt nachgegangen werden. Wie kommt das? Diese „Etablissements unterliegen dem sogenannten Bestandsschutz“, so die Pressestelle der Stadt. Und weiter: „Gemäß Paragraph 37, Absats 4 des Prostituiertenschutzgesetzes gilt die Fortführung des Prostitutionsgewerbes bis zur Entscheidung über den Antrag auf Erteilung einer Erlaubnis als erlaubt, wenn die Antragsfrist (31. Dezember 2017) für vor dem 1. Juli 2017 bereits betriebene Prostitutionsgewerbe eingehalten wurde.“ Und genau dies sei bei diesen beiden Bordellen der Fall. Das teilt der für die Umsetzung des Prostituiertenschutzgesetzes zuständige Regionalverband Saarbrücken mit. Sobald allerdings diese oder eine dieser Prostitutionsgewerbe aufgegeben oder verlagert würden, sei eine entsprechende Anpassung der Verordnung vorgesehen, um eine Neuansiedlung von Prostitutionsgewerbe im Sperrbezirk zu verhindern. Außerdem handele es sich dabei um eine personenbezogene Erlaubnis, welche zugleich für ein bestimmtes Betriebskonzept und für bestimmte bauliche Einrichtungen, Anlagen und darin befindliche Räume erteilt werde. Sobald sich also an diesen Voraussetzungen etwas ändern würde, sollte die neue Verordnung greifen.

Heißt im Klartext: Bis die Neunkircher Innenstadt zu einem echten Sperrbezirk wird, können noch viele Jahre ins Land ziehen.

Wann genau die beschlossene Verordnung in Kraft tritt, steht noch nicht fest. Da es sich um eine Rechtsverordnung handele, trete diese erst nach Verkündung im Amtsblatt des Saarlandes in Kraft, teil man bei der Stadt Neunkirchen mit. Der genaue  Zeitpunkt der Veröffentlichung könne derzeit noch nicht benannt werden.

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