Strafprozess am Landgericht Brandstifter nach tödlichem Feuer in Wiebelskirchen verurteilt

Neunkirchen · Nach der Brandtragödie in einem Mehrfamilienhaus in Wiebelskirchen vom April 2018 muss ein Saarländer für acht Jahre ins Gefängnis.

 Urteil vor Gericht nach Feuertragödie in Neunkirchen-Wiebelskirchen 2018. (Archivaufnahme).

Urteil vor Gericht nach Feuertragödie in Neunkirchen-Wiebelskirchen 2018. (Archivaufnahme).

Foto: Rolf Ruppenthal

Wegen schwerer Brandstiftung mit Todesfolge und gefährlicher Körperverletzung hat das Landgericht Saarbrücken einen 29 Jahre alten Deutschen zu acht Jahren Haft verurteilt. Nach Feststellung der Richter leidet der Mann an einer geistigen Behinderung und war zum Zeitpunkt der Tat alkoholisiert. Er ist für sein Tun wegen verminderter Schuldfähigkeit nicht voll verantwortlich.

Der Angeklagte hatte aus ungeklärten Gründen am 17. April 2018 gegen 23 Uhr im Treppenhaus eines Mehrfamilienhauses in Wiebelskirchen einen Kinderwagen angezündet. Die Flammen erfassten das Holz einer Treppe und griffen auf andere Teile des von 15 Personen bewohnten Hauses über. Die Betroffenen, darunter auch Familien mit kleinen Kindern, mussten von der Feuerwehr gerettet werden. Einige von ihnen waren nach oben auf das Dach des mehrstöckigen Hauses geflüchtet. Dort warteten sie voller Angst vor einem Hinabstürzen in die Tiefe und vor den nahen Flammen auf die Retter. Eine Frau erlitt bei der Rettung über das Dach eine Rauchgasvergiftung und eine Verletzung am Bein. Ein 38 Jahre alter Mann, der nicht sofort durch eines der Dachfenster nach draußen gestiegen war, konnte nur noch tot aus seiner Wohnung im Dachgeschoss geborgen werden.

Warum der Angeklagte das Feuer legte, blieb vor Gericht unklar. Das konnten weder er noch ein zehn Jahre jüngerer Mitangeklagter erklären, der damals mit in das Haus gegangen war. Beide Männer leiden unter einer schweren Beeinträchtigung ihrer geistigen Leistungsfähigkeit. Es ist deshalb sehr schwer, mit ihnen zu kommunizieren. Der Ältere scheint so etwas wie die Vertrauensperson und der Bezugspunkt für den Jüngeren zu sein. Der 19-Jährige lief deshalb an jenem Tag im April quasi mit. Er stand an der Haustür Schmiere, als der Ältere am Kinderwagen mit dem Feuerzeug hantierte. Dann klaute er ein im Flur abgestelltes Rad und beide liefen weg.

Eine Haftstrafe muss der jüngere Angeklagte deshalb nicht verbüßen. Wegen Beihilfe zur Brandstiftung mit Todesfolge und wegen Diebstahls verhängten die Richter gegen ihn lediglich Erziehungsmaßregeln wie die Anordnung einer Betreuung oder von sozialen Trainingskursen. Das Urteil gegen den jungen Mann ist rechtskräftig, das Urteil gegen den Hauptangeklagten noch nicht. Der Verteidiger hat angekündigt, dass er Revision einlegen will. Der Anwalt will eine Unterbringung des 29-Jährigen in der forensischen Psychiatrie für gefährliche Straftäter erreichen. Dort könne dem Betroffenen besser geholfen werden als im Gefängnis, so die Argumentation des Verteidigers.

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