Hörgeräte Krankenkassen legen für ein Hörgerät was drauf

Kreis Neunkirchen · Wer ein Hörgerät benötigt, erhält dafür von seiner Krankenkasse seit 1. November 2013 mehr Geld. Diese Neuerung war offenbar für viele der Anlass, das eigene Hörvermögen noch einmal prüfen zu lassen. Denn laut aktueller KKH-Daten stieg der Kauf von Hörgeräten seit 2013 bis Ende des Jahres 2016 um über 33 Prozent an. „Dadurch konnten wir die Versorgung unserer Versicherten in diesem wichtigen Bereich deutlich verbessern“, sagt Heiko Raber von der KKH Kaufmännische Krankenkasse in Neunkirchen. Allein im Jahr 2016 habe die Kasse rund 17,5 Millionen Euro für die Versorgung dieser Patienten bereitgestellt.

Wer feststellt, dass er schlechter als bislang hört, vor allem auch Verständnisschwierigkeiten bei Gesprächen mit Mitmenschen hat, sollte die Ursache hierfür von einem Hals-Nasen-Ohrenarzt abklären lassen. Wird keine behandelbare Erkrankung wie beispielsweise eine Mittelohrentzündung diagnostiziert, hilft in der Regel ein Hörgerät. Hierfür erhalten Kassenpatienten von ihrem HNO-Arzt eine Verordnung, mit dem ein Vertrags-Hörakustiker aufgesucht werden kann.

„Bei der Beratung sind Hörakustiker verpflichtet, mindestens ein eigenanteilsfreies Hörgerät anzubieten, mit dem je nach Hörverlust das maximale Sprachverstehen erreicht werden kann“, empfiehlt Raber. Geschieht das nicht, sollten sich Patienten unbedingt dann nach einem Modell erkundigen, das eigenanteilsfrei ist.

Mitunter sind etliche Wochen Erprobung notwendig, bis Betroffene geeignete Hörgeräte gefunden haben und vor allem auch, bis die Geräte ihrer Wahl optimal programmiert sind. „Jeder sollte sich dafür ausreichend Zeit nehmen“, rät Heiko Raber. „Schließlich sollen schwerhörige Patienten etliche Jahre mit der Hörhilfe gut im Alltag zurechtkommen.“

Gleich, ob sich Versicherte für ein eigenanteilsfreies oder ein teureres Gerät mit Eigenanteil entscheiden – pro Gerät kommt eine gesetzliche Zuzahlung von zehn Euro dazu, sofern man nicht davon befreit ist. Kosten für Programmierung, Anpassung des Hörgeräts, Nachbetreuung sowie eventuelle Reparaturen werden ebenfalls von den Krankenkassen übernommen.

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