Gefährdungsanalyse Wachleute sichern auch Jobcenter und Arbeitsagentur in Neunkirchen

Neunkirchen · Ein Drittel aller Jobcenter und Arbeitsagenturen in Deutschland setzt zum Schutz auf ein Sicherheitsunternehmen. 2018 haben laut Medienberichten 457 von 1373 Arbeitsagenturen und Jobcentern Wachleute engagiert.

 Bundesweit setzt ein Drittel aller Jobcenter und Arbeitsagenturen auf einen Sicherheitsdienst.

Bundesweit setzt ein Drittel aller Jobcenter und Arbeitsagenturen auf einen Sicherheitsdienst.

Foto: dpa/Jens Kalaene

Der Standort Neunkirchen, das ergab eine SZ-Recherche, ist dabei.

„Die Bundesagentur für Arbeit und das Jobcenter Neunkirchen Landkreis haben für das gemeinsam genutzte Gebäude in der Ringstraße 1 in Neunkirchen seit dem 1. Juni 2018 einen externen Sicherheitsdienst beauftragt“, heißt es im Antwortschreiben der Regionalredaktion Saarbrücken. Durch den Sicherheitsdienst solle das Sicherheitsgefühl aller Personen in dem Gebäude erhöht werden, nachdem es dort vermehrt zu sicherheitsrelevanten Vorfällen gekommen sei. Was heißt „sicherheitssrelevant“? „Die Bandbreite der Vorfälle reicht von Sachbeschädigungen über Beleidigungen und Bedrohungen bis zum Mitbringen von Waffen“, konkretisiert Pressefrau Nicole Feibel auf Nachfrage. Im Jobcenter Ringstraße arbeiten derzeit 133 Mitarbeiter, die Agentur für Arbeit Ringstraße zählt 59 Beschäftigte.

Grundlage fürs Beauftragen eines Sicherheitsdienstes war laut Feibel „eine interne Gefährdungsanalyse“, in der die Gesamtheit der Vorfälle bewertet worden sei. Diese habe eine gesetzliche Basis: Nach §1 Absatz 1 Arbeitsschutzgesetz sind alle Arbeitgeber verpflichtet, Sicherheit und Gesundheitsschutz der Beschäftigten bei der Arbeit zu sichern und zu verbessern. Nach § 3 Absatz 1 hat der Arbeitgeber dabei durch eine Beurteilung der für die Beschäftigten mit ihrer Arbeit verbundenen Gefährdung zu ermitteln, welche Maßnahmen des Arbeitsschutzes erforderlich sind.

Konkret heißt das auch für den Neunkircher Standort: Häufigkeit und Intensität der Vorfälle sowie Folgen für Beschäftigte und Kunden wurden bewertet (Störungs- und Schadensrisiko). Daraus dann Maßnahmen abgeleitet. Ergebnis, so Feibel, war das Beauftragen eines Sicherheitsdienstes, „der nach innen und außen erkennbar auf die Einhaltung der Hausordnung achtet“. Die Vergabe erfolgte laut Regionaldirektion nach einer bundesweiten Ausschreibung.

Was darf der Sicherheitsdienst? „Der Sicherheitsdienst hat in erster Linie Präsenzaufgaben und soll sichtbares Zeichen einer Nulltoleranz-Strategie gegen Aggressivität und Gewalt sein“, formuliert es Feibel. „Zusätzlich soll er auf die Einhaltung der Hausordnung achten und bei Verstößen die Führungskräfte vor Ort unterstützen.“

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