Strafprozess am Landgericht Urteil: 13 Jahre Haft für den Saarländer, der seine Freundin erwürgt hat

Neunkirchen/Saarbrücken · War es ein Mord oder ein Fall von Totschlag? Das war die entscheidende Frage im Strafprozess gegen einen 24-Jährigen, der seine Ex-Freundin erwürgt hat. Nun hat das Landgericht sein Urteil verkündet.

 (Symbolbild).

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Foto: dpa/David-Wolfgang Ebener

Im Fall des Mannes, der im April 2018 in Neunkirchen seine Ex-Freundin (21) erwürgt hat, ist das Urteil verkündet worden. Das Landgericht hat den Angeklagten (24) wegen Totschlags zu 13 Jahren Haft verurteilt. Damit folgten die Richter der Argumentation der Verteidigung, die in ihrem Schlussplädoyer elf Jahre Haft wegen Totschlags beantragt hatte. Die Staatsanwaltschaft und die Anwälte der Familie des Opfers hatten die Tat als Mord aus niedrigen Beweggründen gewertet und lebenslange Haft für den 24-Jährigen gefordert.

Die Abwägung zwischen Mord und Totschlag sei nicht einfach gewesen, sagte der Vorsitzende Richter zu Beginn der rund eine Stunde langen mündlichen Begründung des Urteils. Aber am Ende sei die Entscheidung für eine Verurteilung wegen Totschlags zwingend gewesen. Dies habe sich aus einer Gesamtwürdigung der Beweisaufnahme zu den Umständen der Tat, zu deren Vorgeschichte und zu der besonderen Persönlichkeit des Angeklagten ergeben.

Dabei sei deutlich geworden, dass die Tat von Neunkirchen in direktem Zusammenhang mit diversen psychischen Auffälligkeiten des 24-Jährigen stehe. Diese reichten zurück bis in dessen 13. Lebensjahr. Damals habe er versucht, seinen inneren Druck, seine Wut und seine Niedergeschlagenheit durch Aggression gegen sich selbst zu kompensieren. Er habe sich selbst verletzt, an den Armen geritzt und später mit glühenden Zigaretten verbrannt. Probleme mit Drogen seien dazu gekommen. Seit dem Jahr 2011 sei er mehrfach in stationärer Behandlung gewesen. Es sei eine kombinierte Persönlichkeitsstörung mit narzisstischen und dissozialen Zügen diagnostiziert worden. Der Angeklagte sei emotional instabil, leicht verletzbar und leicht reizbar. Dies könne zu Selbstverletzungen oder Verletzungen anderer führen.

Diese Gefahr habe sich im konkreten Fall quasi Schritt für Schritt realisiert. Zu Beginn der Beziehung mit seiner Freundin im Jahr 2016 hätten die psychischen Probleme des Mannes nachgelassen. Er war aber – so berichteten Zeugen vor Gericht – offenbar nicht in der Lage, seiner Freundin die Nähe zu geben, die sich die junge Frau wünschte. Diese habe sich einem anderen Mann zugewandt und sich ab Ende 2017 mit ihm getroffen. Dem Angeklagten habe sie nichts erzählt. Er habe es zufällig von anderen auf einer Geburtstagsfeier erfahren.

Der Angeklagte habe sich daraufhin belogen und betrogen gefühlt. Er habe die Beziehung beendet. Er sei wütend gewesen und habe gedroht, seine Ex-Freundin umzubringen. Diese Tötungsgedanken seien aber noch kein konkreter Tötungsplan gewesen, so die Richter. Nach dem Ergebnis der Beweisaufnahme habe sich der junge Mann vielmehr wieder beruhigt. Mehrere Tage hätten er und die junge Frau bei Bekannten übernachtet und sich nicht gesehen. Am Tattag habe der Angeklagte seine Ex-Freundin um ein klärendes Gespräch in der gemeinsamen Wohnung gebeten. Die junge Frau sei gekommen.

Beide hätten geraucht und geredet. Er habe ihr vorgeworfen, dass sie ihn belogen habe. Sie habe gekontert, dass er immer seine psychische Erkrankung vorgeschoben habe, um sein Verhalten zu rechtfertigen. Er habe sie doch in die Arme des anderen Mannes getrieben. Das war offenbar zu viel für den jungen Mann. Dazu die Richter: Wut und Aggression hätten in diesem Moment die Überhand gewonnen. Der Angeklagte habe keinerlei Beherrschung mehr gezeigt. Er habe seine früheren Tötungsgedanken umgesetzt und die Frau erwürgt. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

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