Schutz geht vor Vorsicht: Wespennest-Entfernung kann teuer werden

Kreis Neunkirchen · Eine Frau aus  Neunkirchen entdeckte kürzlich in ihrem Wohnhaus ein Wespennest und begab sich im Internet  auf die Suche nach einem regionalen Schädlingsbekämpfer. Sie wählte eine kostenlose 0800er-Nummer; ihr wurde suggeriert, das Unternehmen sei im Saarland ansässig.

 Das Entfernen eines Wespennestes kann richtig  teuer werden, wenn man an ein Abzocke-Unternehmen mit 0800er-Nummer gerät. 

Das Entfernen eines Wespennestes kann richtig  teuer werden, wenn man an ein Abzocke-Unternehmen mit 0800er-Nummer gerät. 

Foto: B. Paul/VZ Dillingen

Die Frau wollte verschiedene Angebote einholen und auf die Frage nach dem Preis wurden ihr 200 Euro genannt.  Aufgrund ihrer Sorge wegen möglicher  Gefahren, die von Wespen – speziell für Allergiker – ausgehen können, hatte sie den Schädlingsbekämpfer direkt bestellt.  Als der Schädlingsbekämpfer eintraf und in kurzer Zeit den Auftrag erledigt hatte, verlangte er von der  Auftraggeberin  aber 487,77 Euro anstatt der vereinbarten 200. Die Frau machte eine Anzahlung, den Restbetrag sollte sie überweisen. Doch inzwischen kamen ihr Zweifel, ob die Rechnung nicht zu hoch sein sollte, und sie wandte sich an die Verbraucherzentrale. Die fand nicht nur die Höhe der Forderung unseriös. Dubios  sei auch, dass das vermeintlich „saarländische Unternehmen“ in Essen angesiedelt sei – von wo aus viele unseriöse Schlüsseldienste ihr Unwesen treiben.

Die Verbraucherzentrale des Saarlandes warnt vor dieser  neuen Betrugsmasche. Denn seit Anfang August häufen sich solche Fälle bei ihr.   Eine Sprecherin der Verbraucherzentrale rät: „Vor einer Auftragserteilung einen Blick ins Impressum werfen, damit man erkennen kann, wo sich der Firmensitz tatsächlich befindet; so können hohe Anfahrtskosten vermieden werden. Niemals an der Haustür bar oder mittels EC-Karte/Pin zahlen, stattdessen eine Rechnung verlangen, die man im Zweifelsfall prüfen lassen kann. Bei unprofessionellem Vorgehen oder Zweifel an der fachlichen Kompetenz des Schädlingsbekämpfers, den am Telefon, im Internet beziehungsweise außerhalb von Geschäftsräumen geschlossenen Vertrag kostenlos widerrufen.“

Zudem sollte eine genaue Schilderung über die Größe des Wespennestes sowie den Ort und Zugang erfolgen und ein Festpreis verbindlich vereinbart werden. Am besten sollte ein Zeuge dazu geholt werden. Und: „Bei Nötigung sollte man umgehend mit der Polizei drohen.“

Betroffene Verbraucher sollten sich, bevor sie einen überteuerten Notdienst bestellen, im Vorfeld beim Nabu informieren oder sich direkt an einen Imker wenden, der entweder beraten oder im Einzelfall die Beseitigung beziehungsweise Umsiedlung der Insekten vornehmen kann. Denn Hornissen, Hummeln, Wildbienen und Co. gehören nach dem Bundesnaturschutzgesetz zu den besonders geschützten Tieren.

Lange Zeit kümmerten sich die örtlichen Feuerwehren um die Entsorgung von Wespennestern, heutzutage sind sie dafür aber nicht mehr zuständig. Von der Neunkircher Feuerwehr war zu erfahren, dass abzuwägen sei, ob die Entfernung des Nestes überhaupt notwendig sei oder ob man die Tiere einfach in Ruhe lassen könne. Zu bedenken sei auch, dass Nester von Hornissen (diese Wespenart ist  mit bis zu 35 Millimeter Länge deutlich größer als die Normal-Wespe mit zirka 15 Millimetern) geschützt seien und deswegen nicht beseitigt werden dürften.

 Das  Umweltamt des Kreises Neunkirchen  bekommt zurzeit  sehr viele Anrufe bezüglich vorhandener Wespennester, so Oliver Martin auf Anfrage der SZ.  Er verweist darauf, dass alle wildlebenden Arten dem allgemeinen Schutz des Naturschutzgesetzes  unterliegen. Das schreibt vor, dass Tiere nicht mutwillig oder ohne vernünftigen Anlass gefangen, verletzt oder getötet werden dürfen. Hummeln, Hornissen und Bienen stehen unter einem besonderen Artenschutz – hier kann die Zerstörung einer ihrer Behausungen mit bis zu 50 000  Euro geahndet werden.

Auch das Entfernen oder die Eliminierung eines Wespennestes könne Strafen nach sich ziehen, es müsse  hier ein „vernünftiger Grund“ vorliegen, sagt Martin weiter. Der Kreis empfiehlt den Bürgern, sich beim Nabu Saarland, Telefon  (0 68 81) 93 61 90 oder beim Landesamt für Umwelt- und Arbeitsschutz (Elisabeth Langer, Tel.  0681/501 34 54 oder Daniel Dörr, Tel. 501 34 69) beraten zu lassen. Der Nabu hat ein Hornissenberaternetz erstellt, welches auch in Wespenfragen genutzt werden kann. Im Falle einer Eliminierung könne ein (seriöser) Kammerjäger weiterhelfen, beim Entfernen wird der Nabu Personen empfehlen.

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