Ortsrat Geschwindigkeitskontrollen sollen für Sicherheit sorgen

Stennweiler · Der Ortsrat Stennweiler befasst sich unter anderem mit Wohnbebauung und der Verkehrssituation.

Der Ortsrat Stennweiler hat sich mit einstimmigem Beschluss dafür ausgesprochen, die planungsrechtlichen Voraussetzungen für eine Wohnbebauung im Bereich des Abzweigs Lindenstraße in Stennweiler zu schaffen. Die Gemeinde Schiffweiler will dieses Vorhaben durch Erlass einer sogenannten Ergänzungssatzung umsetzen. In der Ortsratssitzung am Mittwoch erläuterte Franco Moro vom Gemeindebauamt, dass dadurch der genannte Bereich aus dem baurechtlichen Außenbereich in den bereits bebauten Ortsteil einbezogen und somit dem Innenbereich zugeordnet werden soll. Das sei „ein ganz normales Verfahren und städtebaulich vertretbar“, meinte Moro.

Die Ergänzungssatzung habe gegenüber einem Bebauungsplan den Vorteil, dass nicht schon vorher festgelegt werden muss, was in dem betroffenen Bereich später vorgesehen ist, erklärte der Mitarbeiter des Bauamtes. Im nächsten Schritt sollen dann die Bevölkerung und die Träger öffentlicher Belange beteiligt werden.

Weiteres wichtiges Thema in der Sitzung im Gasthaus Zichlersch war die Verkehrssituation in der Straße Zur Kipp. Christian Schweitzer, ein betroffener Anwohner, und Ingrid König, die Leiterin der dort befindlichen Kindertagesstätte, schilderten in der Sitzung die Gegebenheiten und baten den Ortsrat, sich bei den zuständigen Behörden für geeignete Maßnahmen einzusetzen. Beide sehen die Sicherheit von Fußgängern und damit auch der Kita-KInder und des Personals durch die unangepasste Fahrweise vieler Auto- und Zweifahrradfahrer stark gefährdet. Sowohl Schweitzer wie auch König halten Geschwindigkeitskontrollen und das Anlegen eines Fußgängerüberwegs im Bereich Oberdorf für zwingend notwendig.

Auch die Ortsvorsteherin kennt die Problematik. „Wir haben dort zwar eine Tempo 30-Zone“, erklärte Christina Baltes, „aber die wird äußerst selten berücksichtigt“. Daniel Müller vom Ordnungsamt der Gemeinde bestätigte, dass die vorgebrachten Beschwerden durchaus nachvollziehbar sind. Deshalb werde sich die Gemeinde den Anliegen der Betroffenen nicht verschließen, versprach Müller. Er bot fürs Erste geeignete Geschwindigkeitsmaßnahmen an. Allerdings, so der stellvertretende Leiter des Ordnungsamtes, gehört die Straße nicht der Gemeinde „und deshalb können weitergehende Maßnahmen nur durch die Straßenverkehrsbehörde angeordnet werden“.

Meistgelesen
Neueste Artikel
Zum Thema
Aus dem Ressort