Detektivaffäre Oberstaatsanwalt fordert Freiheitsstrafe für Homburger OB Schneidewind

Saarbrücken/Homburg · Im Untreue-Prozess gegen Rüdiger Schneidewind (SPD), amtierender Oberbürgermeister der Kreis- und Universitätsstadt Homburg, hat die Staatsanwaltschaft eine Bewährungsstrafe von zehn Monaten beantragt. Außerdem soll Schneidewind 12 000 Euro für gemeinnützige Zwecke zahlen.

 Der Homburger Oberbürgermeister Rüdiger Schneidewind (SPD) sitzt wegen Untreue vor Gericht.

Der Homburger Oberbürgermeister Rüdiger Schneidewind (SPD) sitzt wegen Untreue vor Gericht.

Foto: dpa/Oliver Dietze

Aus Sicht von Oberstaatsanwalt Peter Thome ist der Homburger Oberbürgermeister Rüdiger Schneidewind (SPD) der Untreue im Amt zum Nachteil der Kreisstadt überführt. Er forderte heute (Donnerstag) zum Abschluss seines Pädoyers vor der vierten großen Strafkammer des Landgerichts Saarbrücken eine Freiheitsstrafe von zehn Monaten, die zur Bewährung ausgesetzt werden soll. Außerdem soll Schneidewind 12 000 Euro für gemeinnützige Zwecke zahlen.

Der Oberstaatsanwalt, der ursprünglich nur einen Fall angeklagt hatte, sprach jetzt von zwei besonders schweren Untreue-Handlungen. Zum Prozessauftakt hatte das Gericht in einem „rechtlichen Hinweis“ unter anderem auf diese Möglichkeit hingewiesen.

Schneidewinds Verteidiger Joachim Giring plädierte für Freispruch. Seine Ausführungen dauerten insgesamt rund 100 Minuten. Er sagte dabei, dass auf das Gutachten der Sachverständigen keine Verurteilung gestützt werden könne. Das Gericht hat sich derzeit zur Beratung zurückgezogen.

Hintergrund des Prozesses, der über sechs Verhandlungstage ging, ist die so genannte Detektivaffäre. Schneidewind hatte ohne Rücksprache und Genehmigung des Stadtrates eine Düsseldorfer Detektei mit der Observierung von mehreren Mitarbeitern des städtischen Bauhofes beauftragt. Der Rathausschef vermutete eine „Holzmafia“ im Bauhof. Die Privatermittler waren mehrere Wochen im Einsatz. Der Stadt entstanden dadurch Kosten von über 300 000 Euro. Ein Sachverständiger, den das Gericht eingeschaltet hat, stufte die von Schneidewind persönlich mit dem Firmenchef vereinbarten Preise als überteuert ein. Er bezifferte den der Stadt allein dadurch entstandenen Schaden auf über 140 000 Euro.

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