Debatte im Landtag Saar-Parteien streiten über Alterstests per Röntgen für junge Flüchtlinge

Saarbrücken · Sollte der Staat Röntgenbestrahlung einsetzen, um das Alter von Flüchtlingen zu ermitteln? In dieser Frage ist sich die Koalition im Saarland uneins. Anlass der Debatte ist ein Beschluss, den der SPD-Landesparteitag am Samstag getroffen hatte.

  Um im Zweifelsfall festzustellen, ob jemand minderjährig ist, kommen   Röntgentests zum Einsatz.

Um im Zweifelsfall festzustellen, ob jemand minderjährig ist, kommen Röntgentests zum Einsatz.

Foto: dpa/Felix Kästle

Die Sozialdemokraten fordern, die Röntgen-Untersuchungen junger Flüchtlinge zum Zweck der Altersbestimmung zu stoppen.

Die zentrale Vorclearing-Stelle am Schaumberger Hof in Tholey koordiniert diese Alterstests seit Februar 2016. Bis heute mussten sich nach Angaben des Sozialministeriums von 893 unbegleiteten Flüchtlingen 608 einer entsprechenden Röntgenuntersuchung unterziehen. „Nach qualifizierter Inaugenscheinnahme und pädagogischer Befragung“ seien sie „als nicht zweifelsfrei minderjährig eingeschätzt“ worden. Das Ergebnis: Von 608 erwiesen sich 291 als volljährig.

Zur Altersfeststellung reicht in der Regel ein Röntgenbild des Handgelenks. „Sofern dann noch immer Zweifel bestehen, erfolgt eine Röntgenuntersuchung des Gebisses (Wachstumsentwicklung/Zahnentwicklung) und eine Röntgenuntersuchung der Schlüsselbeine“, erläutert das Ministerium auf Anfrage. Die Tests werden dann nötig, wenn ein Flüchtling keine Ausweispapiere hat oder wenn körperliche Indizien wie Bartwuchs Zweifel an der Minderjährigkeit rechtfertigen. Der Saarbrücker Radiologe Stephan Petry hat ethische Bedenken. Er sagt: „Bestrahlung ist zunächst einmal Körperverletzung.“ Für eine Röntgenuntersuchung sei normalerweise immer eine medizinische Indikation nötig.

Dieses Argument führen auch die Jusos ins Feld, auf die der Antrag zur Abschaffung der Methode zurückgeht. Von den 270 gemeldeten SPD-Delegierten stimmten zwei gegen den Antrag der Jusos, fünf enthielten sich, eine Debatte gab es dazu nicht. Ein weiteres Argument der Jungsozialisten: Die Tests seien ungenau. Das Sozialministerium kontert: „Es ist die zuverlässigste Methode, die wir derzeit haben.“

Die SPD hat wenig Hoffnung, dass das CDU-geführte Sozialministerium den Beschluss schnell umsetzen wird. „Ein Parteitagsbeschluss ist das eine, die Lebensrealität ist das andere“, sagte gestern SPD-Fraktionsvize Eugen Roth. Nötig sei ein sicherer Mechanismus, um das Alter festzustellen. Die Frage sei, ob es Röntgen-Untersuchungen sein müssten. Roth sagte: „In der Umsetzung wollen wir nicht das zuständige Ministerium überfahren, da muss man sich unterhalten.“

Die Unterhaltung dürfte schwierig werden. Denn: Eine gute Alternative zu den Röntgentests gibt es bisher nicht. Auch wenn die Forschung dazu in vollem Gange ist: Das Fraunhofer-Institut in Sulzbach entwickelt in Zusammenarbeit mit der Universität des Saarlandes seit Januar 2019 ein Verfahren zur Volljährigkeitsbestimmung per Ultraschall. Das Projekt „Klevus“ basiert auf den Forschungsergebnissen zur Altersfeststellung bei Prostituierten. Die Hardware fürs Handgelenk liefert Rückschlüsse auf das Knochenalter. In einem Faktenblatt verweist die Uni jedoch darauf, dass es sich um kein „marktreifes System“ handelt. Das Projekt läuft noch bis Dezember 2020.

CDU-Fraktionschef Alexander Funk machte gestern deutlich: „Für uns ist das nicht diskutabel. Wir werden an der Altersfeststellung festhalten.“ CDU-Generalsekretär Markus Uhl warf der SPD „Ideologiepolitik pur“ vor und erklärte: „Wir als CDU werden es nicht zulassen, dass jemand in unserem Land Schutz erbittet und nicht bereit ist, über sein Alter die Wahrheit zu sagen.“

Auch die AfD ist dafür, die Alterstests beizubehalten: „Es ist schon bemerkenswert, dass die SPD immer wieder Dinge ins Gespräch bringt, die gegen eigene Interessen sind“, sagte der Abgeordnete Rudolf Müller. Die Linken-Abgeordnete Astrid Schramm äußerte sich hingegen kritisch: Es handele sich um einen Eingriff in die Gesundheit.

Das Thema ist auch deshalb so umstritten, weil unbegleitete minderjährige Flüchtlinge einen besonderen Schutz genießen. Sie erhalten Jugendhilfe-Leistungen, kommen innerhalb weniger Tage in Jugendeinrichtungen unter. „Ein Erwachsener hat dort nichts zu suchen“, heißt es aus dem Sozialministerium. Die Tests dienten auch dem Jugendschutz.

Falsche Angaben zum Alter hätten bisher keine rechtlichen Konsequenzen. Die greifen auf anderer Ebene sehr wohl: Der Staat kann unbegleitete Flüchtlinge unter 18 Jahren nicht ohne Weiteres abschieben. Wie das Innenministerium mitteilt, müsste sich laut Paragraf 58 des Aufenthaltsgesetzes „die Behörde vergewissern, dass sich im Rückkehrstaat“ jemand um die Jugendlichen kümmert. Das ist bei unbegleiteten Minderjährigen so gut wie nie der Fall.

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