Stadtart St. ingbert Stadtrat gibt der Musikschule eine neue Satzung

St. Ingbert · Der St. Ingberter Stadrat hat in seiner jüngsten Sitzung eine Neufassung der Satzung der städtischen Musikschule beschlossen. Die zuvor geltende Satzung stammte aus dem Jahre 1972 und entsprach deshalb nicht mehr den Gegebenheiten und nicht den Erfordernissen an eine heutige Musikschule, hieß es.

Zudem ist die geplante Aufnahme in den Verband der deutschen Musikschulen (VdM) erst möglich, wenn eine neue Satzung besteht. Wegen dieses Vorhabens wurde vom Stadtrat auch einstimmig Schulordnung und Entgeltordnung der Musikschule der Stadt St. Ingbert geändert. In der neuen Musikschul-Ordnung, zu der die Entgeltordnung der städtischen Musikschule zählt, wurde auf Antrag der CDU-Fraktion ohne Gegenstimmen neben der Sozialermäßigung auch eine Ermäßigung für Eltern mit mehreren Kindern beschlossen. Das betrifft den Musikgarten, die musikalische Früherziehung sowie die Musikzwerge.

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