Bei der Feuerwehr Wilde Parker in die Schranken weisen

Dudweiler · Das Feuerwehrgerätehaus Dudweiler bekommt eine Schranke. Darauf einigte sich der Bezirksrat des Stadtbezirks in seiner jüngsten Sitzung. Dies ist unter anderem deswegen nötig, weil der Übungshof, der im vergangenen Jahr asphaltiert wurde, nun nicht nur mehr von den Wehr-Kameraden als Parkplatz genutzt wird, sondern viele Lkw-Fahrer widerrechtlich ihre Fahrzeuge dort abstellen und auch darauf rangieren.

Hierdurch werde der Platz nicht nur unrechtmäßig benutzt, sondern es werde auch die Asphaltdecke beschädigt, wie es in der betreffenden Vorlage heißt.

Bei einer Überprüfung wurden bereits größere Beschädigungen festgestellt, heißt es weiter. Da das Feuerwehrgerätehaus nicht rund um die Uhr besetzt ist, kann man in der Regel nicht feststellen, wer die Falschparker sind.

Außerdem haben die Feuerwehrleute auch keine Berechtigung, den entsprechenden Fahrern „Platzverweise“ zu erteilen. Deswegen überlegten Verwaltung und Vertreter des Gebäudemanagementbetriebs der Landeshauptstadt Saarbrücken (GMS), wie man Abhilfe schaffen könne. GMS erklärte sich bereit, eine manuelle Schrankenanlage zu installieren. Die Kosten sollen rund 3500 Euro betragen.

Dies sei jedoch aufgrund der Einsatzhäufigkeit der Feuerwehr Dudweiler nicht zielführend – im vergangenen Jahr fuhr man fast 300 Einsätze. Auch in diesem Jahr habe man bereits rund 150 Einsätze zu Buche stehen. Eine Überprüfung hat ergeben, dass eine automatische Schrankenanlage, die sich jeweils nach Auslösung einer Alarmierung selbstständig öffnet, rund 7000 Euro kostet.

Nach GMS-Aussage könnte die Schrankenanlage installiert werden, wenn der Bezirksrat Dudweiler aus den vorhandenen Haushaltsmitteln „Maßnahmen im Stadtbezirk“ einen Zuschussbetrag in Höhe von 3500 Euro zur Verfügung stellt. Dem stimmten die Räte einstimmig zu.

Die Haushaltsmittel der entsprechenden Finanzposition betragen jährlich 10 080 Euro, wobei in diesem Jahr noch keine Ausgaben getätigt wurden, wie es im Rat weiter hieß. Der Beschluss erfolgte unter dem Vorbehalt der Haushaltsgenehmigung.

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