Und sie tat es doch Französin durfte nicht ins Saarland – jetzt sitzt sie im Pfälzer Knast

Großrosseln · Wegen schweren Diebstahls hatte sie ein Gericht verurteilt. Eine Weile war die 43-Jährige deswegen hinter Gittern. Jetzt muss die Frau auch die Reststrafe absitzen, weil sie sich nicht an Auflagen hielt.

 Festnahme an der Grenze bei Großrosseln. (Symbolbild)

Festnahme an der Grenze bei Großrosseln. (Symbolbild)

Foto: dpa/Oliver Berg

Eine Routinekontrolle der Bundespolizei entlang der saarländisch-lothringischen Grenze ist einer Frau zum Verhängnis geworden. Als sie Beamte kontrolliert hatten, wanderte sie in Haft.

Mit britischem Wagen über die Grenze

Nach Angaben des Bexbacher Behördensprechers Dieter Schwan war die Französin nach Deutschland eingereist, obwohl ihr das verboten war. Sie kam als Beifahrerin in einem in Großbritannien zugelassenen Wagen nach Großrosseln. Am Steuer saß ein Brite, der auf der Insel lebt. Des Weiteren war eine Rumänin in dem Auto, die zurzeit ebenfalls in England wohnt. Diese beiden hatten nichts auf dem Kerbholz, durften sehr wohl ins Saarland. Nicht so aber ihre vorbestrafte Begleitung.

Schon länger hinter Gittern

In Mannheim war die Frau wegen „besonders schweren Falls des Diebstahls“ zu vier Jahren Haft verurteilt worden. Mehr als zwei Jahre davon hatte die 43-Jährige bereits abgesessen. Sie kam mit der Auflage früher auf freien Fuß, nach Frankreich zurückzukehren und sich mindestens zehn Jahre nicht mehr in Deutschland blicken zu lassen. Das kümmerte sie offensichtlich recht wenig. Die Polizisten fanden bei der Kontrolle heraus, dass sie hier nichts verloren hatte. Jetzt muss sie die restlichen 680 Tage im Zweibrücker Knast verbringen.

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