Ein kniffliger Fall Ist solch ein „Fuhrpark“ überhaupt erlaubt?

Dudweiler · Auf einem Privatgrundstück in Dudweiler stehen reihenweise abgemeldete Fahrzeuge. Die Stadt fühlt beim Eigentümer vor.

 Dieser Anblick bietet sich dem Betrachter auf dem Büchel in Dudweiler.

Dieser Anblick bietet sich dem Betrachter auf dem Büchel in Dudweiler.

Foto: Thomas Seeber

  Wer sich ein wenig mit der Historie des einst Duodonisvillare genannten Dudweiler befasst, der kann nachlesen, dass auf dem Büchel - dem ältesten Teil im heutigen Stadtbezirk - einst Überreste eines römischen Tempels gefunden wurden. Was man heute dort findet, ist ein bei schönem Wetter stark frequentierter Spielplatz und ein beliebtes Gasthaus mit Namen Kopps Haus. Und - zum Leidwesen der Nachbarn - nicht etwa weitere Relikte vor- und frühgeschichtlicher Epochen, sondern eine Ansammlung von abgemeldeten Fahrzeugen, die manch einer als Schrotthaufen bezeichnet. Auf diese Situation  hat nun auch der Dudweilerer Bernd Krämer aufmerksam gemacht. Seit langer Zeit, so der Stadtverordnete der AfD, könne man die Zustände auf dem Grundstück vor dem ehemaligen Lokal „Zum Alten Büchel“ wahrnehmen. In dieser Angelegenheit habe er sich auch schon mal an die Stadt Saarbrücken gewandt. Passiert sei weiter nichts, bis auf die Tatsache, dass eines Tages eine Absperrkette an der Grundstücksgrenze angebracht worden sei. Ein Mitarbeiter des Ordnungsamtes habe von einer „schwierigen Rechtslage“ gesprochen. Bernd Krämer verweist  derweil auf einen Beschluss des Oberverwaltungsgerichts Rheinland-Pfalz, das er zum Thema „Entsorgungspflicht bei Fahrzeugverrottung auf einem Privatgrundstück“ im Internet gefunden hat (8 A 10623/09.OVG).

Und nun stellt sich die Frage, ob die Landeshauptstadt Saarbrücken in besagtem Fall etwas unternehmen kann und will, oder ob jeder Bürger so viele abgemeldete Autos auf seinem Grundstück abstellen darf, ohne dass das irgend jemanden was angeht. Michaela Kakuk von der Stadt-Pressestelle sagt dazu folgendes: Dass die Fahrzeuge auf dem Büchel abgestellt sind, sei dem Ordnungsamt bekannt. Die Wagen stünden auf Privatgelände und nicht im öffentlichen Verkehrsraum. Und: „Der Eigentümer war wegen eines Auslandsaufenthalts längere Zeit nicht erreichbar. Für diese Woche ist ein Anhörungsverfahren mit ihm angesetzt, um zu erfahren, was er mit den Fahrzeugen vorhat – zum Beispiel, ob er sie wiederverwerten will.“ Der Kommunale Ordnungsdienst sei  bereits vor Ort gewesen und habe  festgestellt, dass keine Gefahr für Boden und Grundwasser, wie beispielsweise durch auslaufendes Öl, besteht. Also sei  „auch keine Gefahr im Verzug, die Anlass dazu geben würde, die Fahrzeuge sofort zu sichern oder zu beseitigen.“

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