Diskussion im Ortsrat Bebauungsplan soll Bordell verhindern

Kleinblittersdorf · Diskussion im Ortsrat: Was wird dann aus den Wohnungen im Schloss Falkenhorst in Kleinblittersdorf?

 Ende Oktober des vergangenen Jahres hat das Verwaltungsgericht Saarlouis entschieden, dass das Schloss Falkenhorst in Kleinblittersdorf nicht zu einem Bordell umgebaut werden darf.

Ende Oktober des vergangenen Jahres hat das Verwaltungsgericht Saarlouis entschieden, dass das Schloss Falkenhorst in Kleinblittersdorf nicht zu einem Bordell umgebaut werden darf.

Foto: Heiko Lehmann

Im Kleinblittersdorfer Ortsrat ging es in der vergangenen Sitzung einmal mehr hoch her wegen des Schlosses Falkenhorst. Die Gemeindeverwaltung möchte den Bebauungsplan des Gewerbegebietes Alte Ziegelei II so ändern, dass dort Vergnügungsstätten wie Bordelle oder Spielhallen nicht möglich sind. In diesem Gebiet liegt auch das Schloss Falkenhorst.

Dem Eigentümer droht nun sogar der Verlust seines Wohnungs-Vermietgeschäftes, da die Landesplanung ein Mischgebiet nicht erlaubt. Vor knapp zwei Jahren begann die Debatte um ein mögliches Bordell im Schloss Falkenhorst. Ortsrat und Gemeinderat stimmten zunächst für das Bordell, ruderten nach öffentlichem Druck allerdings zurück, änderten ihre Meinung und stimmten letztlich gegen ein Bordell (die SZ berichtete mehrfach). Der Bordell-Investor klagte dagegen allerdings vor Gericht, verlor in erster Instanz, doch ihm sind noch nicht alle juristischen Wege versperrt.

Mittlerweile hat die Verwaltung den Auftrag an ein Planungsbüro vergeben, den Bebauungsplan so zu ändern, dass Vergnügungsstätten dieser Art dort nicht mehr möglich sind. Das hätte weitreichende Konsequenzen für den Inhaber des Schlosses. Dieser hat im Schloss auch drei Wohnungen vermietet, was nach dem neuen Bebauungsplan nicht mehr möglich wäre. „Die Landesplanung verbietet in diesem Gebiet ein Mischgebiet, in dem Wohnen noch möglich wäre. Es geht nur ein reines Gewerbegebiet“, erklärte eine Mitarbeiterin des zuständigen Planungsbüros im Ortsrat. Der Eigentümer des Schlosses war ebenfalls anwesend. „Das heißt also, ich darf in meinem eigenen Haus nicht mehr wohnen. Das grenzt ja schon an Enteignung. So etwas darf es doch nicht geben“, sagte der Eigentümer. Auch Mitglieder der CDU- und SPD-Fraktion meldeten sich zu Wort und stimmten dem Eigentümer zu. „Es wäre meiner Meinung nach Enteignung, und so etwas können wir nicht zulassen“, sagte Marianne Niederländer von der CDU. Karl Peter Fuhr von der SPD meinte: „Ich kann den Eigentümer voll und ganz verstehen. So etwas würde keiner von uns wollen. Wir müssen hier eine andere Lösung finden.“

Wie die Mitarbeiterin des Planungsbüros mitteilte, gäbe es tatsächlich eine Möglichkeit, die drei Wohnungen in dem Schloss zu retten, und zwar über den „aktiven Bestandsschutz“. Hierzu müssten die drei Wohnungen aber als solche ausgewiesen und angemeldet sein. „Wenn die Wohnungen angemeldet sind, würde ich an Ihrer Stelle ganz ruhig schlafen. Dann sehe ich bezüglich des Bestandsschutzes keine Probleme“, erklärte Thomas Broßius, der Leiter des Kleinblittersdorfer Bauamtes, während der Sitzung. Als erste Reaktion darauf erklärte der Eigentümer, dass die Wohnungen angemeldet seien. Der Ortsrat stimmte daraufhin nicht über einen neuen Bebauungsplan ab, sondern beauftragte die Gemeindeverwaltung, den „aktiven Bestandsschutz“ für das Schloss zu überprüfen.

Zum Bordell: Ende Oktober des vergangenen Jahres hat das Verwaltungsgericht Saarlouis entschieden, dass das Schloss Falkenhorst in Kleinblittersdorf nicht zu einem Bordell umgebaut werden darf. Der mögliche Bordellbetreiber hat daraufhin den Antrag zur Zulassung einer Berufung gestellt, worüber nun das Oberverwaltungsgericht entscheiden muss. Eine Entscheidung wird im Laufe des Jahres erwartet.

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