Eigenbetrieb Technische Dienste der Stadt Püttlingen Nicht halb so viele Einnahmen wie Kosten

Püttlingen · Püttlingen muss wieder ordentlich in die Stadtkasse greifen, damit der Eigenbetrieb seine Aufgaben erfüllen kann.

 Rund 6,3 Millionen Euro wird die Stadt Püttlingen ihrem Eigenbetrieb Technische Dienste aller Voraussicht nach 2019 zuschießen müssen, damit dieser auch alle seine Aufgaben erledigen kann. Die Rechnung könnte sich noch etwas ändern, je nachdem ob und wie die Püttlinger Grundschulen vom Digitalpakt Schule und entsprechenden Bundesmitteln profitieren.

Rund 6,3 Millionen Euro wird die Stadt Püttlingen ihrem Eigenbetrieb Technische Dienste aller Voraussicht nach 2019 zuschießen müssen, damit dieser auch alle seine Aufgaben erledigen kann. Die Rechnung könnte sich noch etwas ändern, je nachdem ob und wie die Püttlinger Grundschulen vom Digitalpakt Schule und entsprechenden Bundesmitteln profitieren.

Foto: dpa/Carmen Jaspersen

Der Eigenbetrieb Technische Dienste der Stadt Püttlingen – ein hundertprozentiges Tochterunternehmen der Stadt – hat sich um etliche Bereiche zu kümmern, etwa um das Trimmtreff-Hallenbad, die Hallen der Stadt oder die Grundschul-Gebäude. Aufgeteilt ist er in die vier Sparten Stadtplanung und Bauordnung, Grün- und Freiflächen, Tiefbau und Hochbau und weitere kommunale Aufgaben. Die eigenen Einnahmen, zum Beispiel über Gebühren und Eintrittsgelder, sind dagegen vergleichsweise überschaubar, so dass die Stadt Jahr für Jahr die Verluste des Eigenbetriebs ausgleichen muss. Die Finanzen des zum Neujahrstag 2007 gegründeten Eigenbetriebs wurden auch in der letzten Stadtratssitzung des Jahres aufgelistet, denn zum Jahresende gehört es auch zu den Aufgaben des Stadtrates, den Haushalt des Eigenbetriebs abzusegnen.

Was einst der „Wirtschaftsplan“ war, heißt inzwischen schon lange „Erfolgsplan“ – egal, wie es um die Finanzen bestellt ist. Dieser „Erfolgsplan“ zeigt Einnahmen von – gerundet – 7,4 Millionen Euro, denen 16 Millionen Euro an Ausgaben gegenüberstehen. Im Vermögensplan beläuft sich die Bilanz bei Einnahmen und Ausgaben auf 16,7 Millionen Euro. Der Betriebskostenzuschuss aus der Stadtkasse wird auf 6,3 Millionen Euro festgesetzt. Für Investitionskredite darf der Eigenbetrieb 2,5 Millionen Euro, zur Liquiditätssicherung zwei Millionen Euro Kredit aufnehmen.

Der Betriebskostenzuschuss ist etwa 800 000 Euro höher als 2017 ausgefallen. Das, so ist der Verwaltungsvorlage zu entnehmen, resultiere in erster Linie aus gestiegenen Personalkosten und höherem Materialbedarf. Ansonsten gebe es innerhalb der Aufwands- und Erlös-Positionen zwar Verschiebungen, die jedoch letztendlich den Betriebskostenzuschuss der Stadt nicht merklich beeinflussten.

Nicht müde wird der Eigenbetrieb, zu betonen, dass er die ihm nach der Betriebssatzung übertragenen Aufgaben ordentlich und nach den gesetzlichen Vorgaben zu erledigen habe. Heißt: Die entsprechenden Ausgaben fallen nun mal an. Zunehmende Pflichten und die damit verbundenen Kosten schmälerten auch die noch vorhandene Finanzausstattung, die eigentlich für notwendige Erhaltungsmaßnahmen eingesetzt werden müsste.

Für das neue Jahr – das Jahr der Kommunalwahl – sind weder im Bereich Abwasser noch bei den Friedhofsgebühren oder bei den Bad-Eintrittspreisen eine Preiserhöhung geplant.

Bei den Finanzen des Eigenbetriebs kann es im Haushaltsjahr 2019 noch zu Ergänzungen kommen, denn etwaiges Geld aus dem sogenannten Digitalpakt Schule wurde noch nicht eingerechnet. Dieses Bundesprogramm soll insgesamt fünf Milliarden Euro schwer sein, das Saarland soll davon – wenn alles glatt über die Bühne geht – in den kommenden fünf Jahren rund 60 Millionen Euro bekommen. Ob und wie Püttlingen davon profitiert, steht noch nicht fest. Zum Tragen könnte auch noch der „Gigabit-Pakt Schule“ des Landes kommen, mit dem die Schulen in den nächsten Jahren an das Glasfasernetz angeschlossen werden sollen. Laut Staatskanzlei soll das zwölf Millionen Euro kosten, von denen der Bund die Hälfte fördere. Das Land stelle 4,8 Millionen zur Verfügung, die übrigen 1,2 Millionen wären von den Kommunen zu tragen.

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