Leinenpflicht Hunde sollten während Brutzeit an die Leine

Die Naturschutzbeauftragten der Gemeinde weisen auf die bestehenden Sonderregelungen während der Brut- und Setzzeit vom 1. März bis 30. Juni hin. Sie bitten daher alle Spaziergänger, ihre Hunde besonders in dieser Zeit an der Leine zu führen.

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