Leinenpflicht Hunde sollten während Brutzeit an die Leine
Die Naturschutzbeauftragten der Gemeinde weisen auf die bestehenden Sonderregelungen während der Brut- und Setzzeit vom 1. März bis 30. Juni hin. Sie bitten daher alle Spaziergänger, ihre Hunde besonders in dieser Zeit an der Leine zu führen.
26.02.2019
, 20:11 Uhr