Die Gemeinde Quierschied teilt mit Grabstätten, die vor der Einebnung stehen

Quierschied · Die Nutzungs- und Beisetzungsrechte an gekennzeichneten Familiengrabstätten auf dem Friedhof im Gemeindebezirk Quierschied sind zwischenzeitlich abgelaufen oder enden spätestens im April. Diese Grabstätten werden laut Verwaltung zur Einebnung aufgerufen und nach der Einebnung zur späteren Wiederbelegung hergerichtet.

Als letzten Termin für die Beseitigung der Aufbauten, des Grabzubehörs und des Grabschmucks hat die Gemeinde den 30. April bestimmt. Danach werden nicht entfernte Denkmäler, Einfriedungen und andere bauliche Anlagen von der Gemeinde entfernt.

Kontakt: Tel. (0 68 97) 961-129.

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