Kommunal- und Europawahl Wahlwerbung: Was ist erlaubt und was nicht?

Regionalverband · Jede Kommune im Regionalverband legt fest, wo und wie viele Plakate die Parteien für die anstehenden Wahlen aufhängen dürfen.

 Bald werden in den Kommunen für die anstehenden Wahlen wieder Plakate aufgehängt, wie hier in Völklingen vor der Kommunalwahl 2014.

Bald werden in den Kommunen für die anstehenden Wahlen wieder Plakate aufgehängt, wie hier in Völklingen vor der Kommunalwahl 2014.

Foto: BeckerBredel

Am 26. Mai ist Wahlsonntag. Zum einen werden die Vertreter für das Europäische Parlament bestimmt. Zum anderen stehen die Kommunalwahlen an. Bürger- und Oberbürgermeister, Orts- , Stadt- und Gemeinderäte, Kreistage und Regionalverbandsversammlung werden gewählt. Die Kandidaten und Parteien machen vor der Wahl ordentlich Werbung. Doch sie müssen Vorschriften einhalten. Jede Kommune entscheidet selbst, wo und ab wann Plakate aufgehängt werden dürfen. Auch die Anzahl ist in den meisten Städten und Gemeinden begrenzt. Wir haben bei den Kommunen im Regionalverband nachgefragt.

Jürgen Wohl­farth, Verwaltungsdezernent der Landeshauptstadt Saarbrücken, teilt mit, dass die Stadt nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts der Einwohnerzahl entsprechend „für sichtbare Wahlwerbung im öffentlichen Raum mindestens 1800 Plakate als straßenrechtliche Sondernutzung genehmigen“ muss. Wie viele Plakate die Parteien jeweils aufhängen dürfen, sei verwaltungsintern noch nicht geklärt – auch, weil am 26. Mai mehrere Wahlen anstehen. Frühestens sechs Wochen vor der Wahl, also am Montag, 15. April, können die Parteien und Wählergruppen mit dem Plakatieren beginnen. Die Plakate dürfen aber weder an Verkehrszeichen noch Ampeln befestigt werden. Es ist auch verboten, die Werbung an Straßenbäume zu nageln. Um das Stadtbild nicht zu verschandeln, bleibt die Fußgängerzone frei von Wahlwerbung. Je nach Örtlichkeit sind Plakate in Größe DIN A 0 und DIN A 1 gestattet. Jedes Plakat muss mit einem Siegel vom Ordnungsamt versehen werden. Fehlt dieses, wird die Stadt das Plakat auf Kosten der Partei oder Wählergruppe entfernen.

In Völklingen gibt ein Plan vor, wo plakatiert werden darf, sagt Völklingens Pressereferent Uwe Grieger. Die Stadt stelle derzeit an 18 Standorten je zwei Tafeln für Plakate in DIN A 1 Hochformat zur Verfügung. Jede Tafel biete Platz für 18 Plakate. An fünf weiteren Standorten können Parteien auf angemieteten Doppeltafeln, an einem Standort auf einer Einzeltafel plakatieren. Es gelte das Prinzip der Chancengleichheit. Etablierten Parteien, die derzeit im Stadtrat vertreten sind, stehen mehr Flächen zur Verfügung. An acht Brücken kann jede Partei unabhängig ihrer Etablierung 28 Plakate an den Geländern anbringen.

Ab sechs Wochen vor der Wahl dürfen Parteien und Wählergruppen in Heusweiler mit dem Plakatieren beginnen. Der Gemeinderat hat 2017 die genaue Anzahl beschlossen. In Heusweiler selbst dürfen etablierte Parteien je 44 Plakate aufhängen. 20 Plakate sind den Parteien gestattet, die bisher nicht in den Gremien, die gewählt werden, vertreten sind. Für die Ortsteile gilt der Grundsatz der Chancengleichheit, teilt die Gemeindeverwaltung mit – gemessen an der Einwohnerzahl. In Holz (5000 Einwohner) beispielsweise dürfen etablierte Parteien 24 Plakate, alle weiteren Parteien zehn Plakate aufhängen. Innerorts sind nur Plakate der Größe DIN A 1 erlaubt, an Gemeindestraßen außerhalb der Wohngebiete auch Plakate der Größe DIN A 0. Innerhalb einer Woche nach der Wahl müssen alle Plakate entfernt werden.

Die Gemeinde Kleinblittersdorf erlaubt pro „Partei, Wählergruppe, Kandidat 50 Plakate bis zur Größe DIN A 0. Zehn je Ortsteil“, sagt Brigitte Flaus, Leiterin der Stabsstelle. An einigen Standorten sind auch Großflächenplakate zugelassen. Die Gemeinde stellt allerdings „seit einigen Jahren keine Plakatwände mehr zur Verfügung“. Die Plakate dürfen an Lichtmasten, und Straßenbäumen angebracht werden. Verkehrszeichen und Ampeln sind hingegen tabu. Ab Samstag, 13. April dürfen die Parteien und Kandidaten loslegen. Um auf Gehwegen, Parkplätzen und dem Marktplatz Flyer zu verteilen und Info-Stände aufzustellen, bedarf es einer Genehmigung.

In Großrosseln ist die Anzahl der Plakate auf 50 pro Partei begrenzt.

Plakattafeln dürfen nicht an Verkehrszeichen, an Straßenbäumen und im Bereich von Fußgängerüberwegen angebracht werden. Plakate, die nicht der Auflage entsprechend aufgehängt werden, werden von der Gemeinde kostenpflichtig entfernt. Ab 15. April dürfen die Parteien loslegen. Die Plakate müssen binnen einer Woche nach der Wahl wieder entfernt werden.

In Püttlingen können die Parteien ab Freitag, 12. April, ihre Plakate aufhängen. Wie viele, ist ihnen selbst überlassen. Das Stadtbild sollte allerdings nicht durch eine übermäßige Plakatierung verschandelt werden. „Wir haben in der Vergangenheit gute Erfahrungen gemacht. Die Parteien waren vernünftig“, sagt Stephan Balzert von der Stadtverwaltung. Die Größe der Werbeträger ist auf DIN A 0 begrenzt. Großflächenplakate müssen genehmigt werden. Verboten ist Werbung im Bereich von Kreuzungen, Einmündungen und Kurven. Außerdem dürfen Plakate nicht an Straßenbäumen angenagelt, an Pfosten von Verkehrszeichen und an Fahrgastwartehalle von Bushaltestellen befestigt werden. Auf dem Kardinal-Maurer-Platz und auf dem Köllner Platz können Parteien ab sechs Wochen vor der Wahl an Wochentagen von 8 bis 16 Uhr Infostände auf einer Größe bis sechs Quadratmeter aufstellen.

In Quierschied dürfen die Parteien ihre Plakate nur an den eigens von der Gemeinde für diesen Zweck aufgestellten Plakatwänden anbringen. Die Felder werden der Listennummer entsprechend vorgegeben. Es gibt sowohl Plakatwände für die Kommunal- als auch für die Europwahl. „Die Standorte werden mit den Parteien, wenn die Zulassungen erfolgt sind, im Vorfeld abgestimmt“, teilt die Verwaltung mit. Auch die Anzahl der Plakate werde noch festgelegt. Ein Termin stehe noch nicht fest, voraussichtlich dürfen die Parteien aber ab dem 15. April beginnen zu plakatieren.

An insgesamt 14 Standorten darf in Sulzbach plakatiert werden. Die Anzahl der Plakate pro Partei „hängt von der Zahl der zugelassen Parteien ab“, teilt die Verwaltung mit. Die vorhandenen Flächen würden gleichmäßig aufgeteilt. Auch in Sulzbach ist das Plakatieren ab sechs Wochen vor der Wahl erlaubt.

150 Plakate darf jede Partei in Riegelsberg aufhängen, so die Gemeindeverwaltung. Und zwar an allen Straßen in der Ortschaft. Ausgenommen ist „der Bereich um das Rathaus, Brückenpfeiler, Widerlager, Stützmauern, Brücken sowie im Kreisel Bauer (Eingang Riegelsberg)“. Die Genehmigung zum Plakatieren gilt auch hier ab sechs Wochen vor der Wahl. Plakattafeln stellt die Gemeinde nicht zur Verfügung. Um Großflächen-Plakate aufzustellen, muss ein Antrag beim Liegenschaftsamt Riegelsberg gestellt werden.

In Friedrichsthal dürfen die Parteien je 60 Plakate im öffentlichen Raum aufhängen, teilt die Stadtverwaltung mit. Die Verkehrssicherheit muss gewährleistet sein. Sieben Werbetafeln stellt die Stadt zur Verfügung. Für sogenannte Wesselmänner muss eine Sondergenhemigung beim Ordnungsamt beantragt werden. Ab sechs Wochen vor der Wahl dürfen die Plakate aufgehängt werden.

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