Notstand bei Saarbrücker Berufsfeuerwehr Amtsärzte können nicht alle kranken Mitarbeiter rechtzeitig untersuchen

Saarbrücken · Nur ein Bruchteil der krankgeschriebenen Kollegen werden bis zur vom Gericht festgesetzten Frist durchgecheckt.

 Amtsärzte wegen krankgeschriebener Berufsfeuerwehrleute im Dauereinsatz (Symbolbild).

Amtsärzte wegen krankgeschriebener Berufsfeuerwehrleute im Dauereinsatz (Symbolbild).

Foto: dpa/Hauke-Christian Dittrich

Wenn die Frist des Oberverwaltungsgerichts (OVG) in Saarlouis am Dienstag (16. April), Punkt 12 Uhr, abläuft, dann haben Amtsärzte längst nicht alle krankgeschriebenen Beamten der Saarbrücker Berufsfeuerwehr untersucht. Das teilt Lars Weber mit, Pressesprecher beim für diese Aufgabe verantwortlichen Regionalverband Saarbrücken. Drei Mediziner seien zwar im Dienst, die wegen dieses richterlichen Auftrags bereits zuvor anberaumte Termine verschoben hätten. „Eine Untersuchung dauert etwa 45 bis 60 Minuten.“ So könne jeder Arzt „acht Untersuchungen pro Tag leisten“. Das bedeute aber: Von Montag bis Dienstagmittag seien 36 Kontrollen möglich.

Allerdings sind zurzeit 90 Kollegen der einzigen kommunalen Wehr im Saarland nicht auf ihrer Dienststelle, weil ihnen Hausärzte Atteste zur Arbeitsunfähigkeit ausstellten. Und das OVG wollte überprüfen lassen, ob dabei wirklich alles mit rechten Dingen zugeht.

Hintergrund: Nach Bekanntgabe des Beschlusses am saarländischen Verwaltungsgericht Anfang vergangener Woche, wonach der umstrittene Feuerwehrchef Josef Schun sofort wieder auf seinen alten Posten zurückkehren soll, hagelte es über Nacht massenweise Krankenscheine. Das OVG setzte zwar die Entscheidung der Kollegen vom Verwaltungsgericht über Schuns sofortige Rückkehr nach Beschwerde der Landeshauptstadt am vergangenen Freitag (12. April) einstweilen bis Dienstag, 12 Uhr, außer Kraft. Jedoch mit der Prämisse, alle kranken Feuerwehrmitarbeiter vom Amtsarzt untersuchen zu lassen. Sollte ihnen nachzuweisen sein, dass sie sich wegen eines etwaigen stillen Protests gegen die Wiedereinsetzung des geschassten Feuerwehrleiters krankschreiben ließen, drohen ihnen dienstrechtliche Konsequenzen.

Zu ersten Ergebnissen wollte sich der Regionalverbandssprecher aus datenschutzrechtlichen Gründen nicht äußern. Unterdessen erklärt Stadtsprecher Thomas Blug, dass das OVG von Saarbrücken fristgemäß die geforderte Stellungnahme zum Krankenstand erhalten werde.

Die Berufsfeuerwehr war vergangene Woche zeitweise wegen der plötzlich auftauchenden personellen Engpässe komplett ausgefallen. Üblicherweise bei der von der Berufswehr betreuten Alarmzentrale eingehende Notrufe mussten deswegen an die Leitstelle auf den Winterberg weitergeleitet werden. Diese ist normalerweise für die Landkreise im Saarland verantwortlich. Die freiwilligen Feuerwehren im Regionalverband stellten den Brandschutz sicher. Mittlerweile entspannte sich die Lage ein wenig, übernahmen Berufsfeuerwehrleute wieder die Alarmzentrale in der Saarbrücker Feuerwache I.

Schun wird in Teilen der Belegschaft wegen seines Führungsstils kritisiert. Wie das OVG nach der Frist und den bis dahin noch längst nicht abgeschlossenen Untersuchungen entscheiden wird, ist offen. Feststehe nur, dass weitere Termine bei den Amtsärzten auch anschließend bereits angesetzt sind, sagt Weber.

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