Ärger um öffentliche Statements Saarbrücker Feuerwehrstreit – Jetzt zoffen sich Anwälte

Saarbrücken · Nachdem der Rechtsvertreter des geschassten Feuerwehrchefs mit rechtlichen Konsequenzen für den Mitarbeitervertreter der Landeshauptstadt gedroht hat, verteidigt dessen Beistand die von ihm versandte Pressemitteilung zum Fall Berufsfeuerwehr.

 Der Streit um den ehemaligen Chef der Saarbrücker Feuerwehrchef nimmt wieder an Brisanz zu und könnte abermals vor Gericht landen. (Symbolbild)

Der Streit um den ehemaligen Chef der Saarbrücker Feuerwehrchef nimmt wieder an Brisanz zu und könnte abermals vor Gericht landen. (Symbolbild)

Foto: dpa/Uli Deck

Die Nerven scheinen blank zu liegen. Denn nach den Erfolgen des Ex-Chefs der Berufsfeuerwehr in Saarbrücken, Josef Schun vor Gericht sorgt eine Pressemitteilung des Personalratsvorsitzenden der Landeshauptstadt, Bernd Schumann, für juristische Verwicklungen. In diesem Fall spricht Schuns Rechtsanwalt Gernot Lehr von massiver Verletzung der Persönlichkeitsrechte seines Mandanten und droht rechtliche Konseuenzen an. Im Gegenzug lässt jetzt Schumann seine Anwältin Daniela Lordt sprechen, die das Schreiben des Mitarbeitervertreters an die Saarbrücker Zeitung verteidigt.

„Erhebliche Störung des Betriebsfriedens“

Was war passiert? Schumann warnte diese Woche vor einer Rückkehr des geschassten Feuerwehrchefs an die Spitze der Berufstruppe. Er gehe von einer „erheblichen Störung des Betriebsfriedens“ aus. Das schließe aus, dass Schun trotz seiner Siege vor Gerichten wieder sein altes Amt bekleidet. Vermittlungsversuche zwischen den Feuerwehrleuten und dem einstigen Vorgesetzten seien damals gescheitert.

„Verantwortungslos“ und Fürsorgepflicht verletzt

In dieser schriftlichen Stellungnahme sieht Rechtsanwalt Lehr das Ansehen in der Öffentlichkeit durch den Personalratschef beschädigt, wertet dieses Verhalten sogar „verantwortungslos“. Schumann missachte damit die Fürsorgepflicht.

„Zum Wohle der Belegschaft“

Ganz anders Schumanns Rechtsbeistand Lordt. In einer Mitteilung vom Freitag (15. März) verteidigt sie das Verhalten: Demnach sei es die Aufgabe der Personalvertretung, „zum Wohle der Belegschaft mit der Dienststelle zusammenzuarbeiten“. Denn die Kollegen der Berufsfeuerwehr könnten ihre wichtigen Aufgaben nur dann wahrnehmen, wenn sie sich uneingeschränkt darauf konzentrieren können. Dem stehe allerdings eine mögliche Rückkehr Josef Schuns an die Spitze der Wehr entgegen. Der Grund aus Daniela Lordts Sicht: „Die Konflikte der Vergangenheit zwischen Herrn Schun und der Belegschaft sind nicht gelöst, so dass die notwendige vertrauensvolle Zusammenarbeit nicht gewährleistet wäre“, schreibt sie. Diese Bedenken habe Schumann nach wie vor.

Wer hat Vermittlung abgebrochen?

Dass die damaligen Vermittlungsbemühungen „allein auf Wunsch des Personalrats abgebrochen“ worden seien, wie es Gernot Lehr im Auftrag seines Mandanten Schun erklärt, treffe nicht zu. Lordt verweist auf die seinerseits Freistellung des Feuerwehrmannes Schun von seinen Aufgaben, die zum Abbruch geführt haben sollen. Saarbrückens Oberbürgermeisterin Charlotte Britz (SPD) hatte den Feuerwehrchef nach einem Großbrand Ende 2017 in der City mit vier Toten suspendiert, weil er quasi seinen Aufgaben nicht gewachsen sei. Dies erklärte im September das Saarlouiser Verwaltungsgericht für unrecht. Seit September arbeitet Schun wieder in der Verwaltung, allerdings in vergleichbarer Position im Baudezernat, nicht mehr an der Feuerwehrspitze.

Alle Vorwürfe per Gericht verworfen

Der weitere Vorwurf, er habe die Rathauschefin an der Nase herumgeführt, als er einen ausgemusterten Feuerwehrwagen seinem damaligen Aero-Club in Pirmasens geschenkt hat, sahen weder Richter am Amts- noch Landgericht in Saarbrücken als erwiesen. So blieb von den rein juristischen Vorwürfen nichts übrig. Dennoch wehren sich bis heute zahlreiche Feuerwehrangehörige gegen eine Rückkehr Schuns. Dieser Argumente unüberbrückbarer zwischenmenschnlicher Probleme nahm sich zuletzt Bernd Schumann als Personalratschef an, die ihm nun von der Gegenseite zur Last gelegt werden.

Erneuter Prozess droht

Sollte es deswegen zu einer Konfrontation vor Gericht kommen, wäre dies nicht das erste Mal. Bereits 2018 standen sich die beiden gegnerischen Parteien und Gewerkschaftsvertreter wegen öffentlicher Äußerungen in einem Prozess gegenüber.

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