Gegen Temposünder in Saarbrücken Wie viele Blitzer dürfen hintereinander stehen?

Saarbrücken · Abzocke oder legitimes Mittel, um Raser davon zu überzeugen, den Fuß vom Gas zu nehmen? Ein ADAC-Experte sagt, was rechtlich möglich ist.

 Starre Radarsäulen stehen auch in der Camphauser Straße. Dennoch müssen sich Autofahrer auf zusätzliche mobile Blitzer gefasst machen. Auch in unmittelbarer Nähe der fest installierten.

Starre Radarsäulen stehen auch in der Camphauser Straße. Dennoch müssen sich Autofahrer auf zusätzliche mobile Blitzer gefasst machen. Auch in unmittelbarer Nähe der fest installierten.

Foto: dpa/Christophe Gateau

Viele schwere Verkehrsunfälle passieren, weil Autofahrer schneller fahren als erlaubt. Das hat in den vergangenen Jahren zwangsläufig dazu geführt, dass Städte und Gemeinden verstärkt auf Radarkontrollen setzen. Viele lassen dazu von Fachfirmen fest installierte Anlagen meistens an den Punkten aufstellen, an denen sich Zwischenfälle in der Vergangenheit häuften. So auch an diversen Stellen in Saarbrücken.

Eine davon ist die Camphauser Straße an der Nahtstelle Stadtgrenze/A 623. In beiden Richtungen müssen dort seit einigen Jahren in Höhe der Saarlandhalle Temposünder damit rechnen, abgelichtet zu werden. Doch damit ist es nicht getan: In unregelmäßigen Abständen gesellen sich zu den permanenten Radarsäulen mobile Blitzer. Das bringt einige in Rage, sie sprechen von Abzocke. Ist es das wirklich? Dürfen Polizei und Ordnungsämter das überhaupt?

„Ja“, sagt kurz und knapp Heinz Müller. Der Fachanwalt für Verkehrsrecht beim ADAC an der Saar sieht demzufolge kein Gesetz, welches das verbietet. Zuletzt hatte sich ein Betroffener beklagt, der nach einer kurzen Passage hinter dem Blitzerturm stadtauswärts gleich von einem weiteren Radargerät erfasst worden war. „Es gibt keine Regel, die vorgibt, in welchem Abstand Messgeräte aufgestellt werden dürfen“, erklärt der Jurist.

Im konkreten Fall befand sich die Laserpistole in der 60er-Zone, wenige hundert Meter hinter dem Ortsschild Richtung Autobahn. Das sei nach Angaben des Autoclub-Fachmanns durchaus rechtens. Sogar für kürzere Abstände zwischen den Kontrollpunkten sehe er keinerlei Hindernis. Ein Mindestintervall sei definitiv nicht vorgegeben.

Allerdings stelle sich die Frage, wie sinnvoll solche direkt aufeinanderfolgenden Kontrollen überhaupt sind. Zwar könnten Blitzer durchaus mehrfach zuschlagen, wenn ein unbelehrbarer Bleifuß in Radarfallen brettert. Damit werde dann dokumentiert, wie der Verkehrssünder zu schnell und unbeeindruckt von drohendem Bußgeld,  Punkten in Flensburg und bis zum Verlust des Führerscheins seine Reise fortsetzt. Aber juristisch habe all dies keine Relevanz.

Denn wegen eines einzigen Vergehens dürfe niemand mehrfach belangt werden. Wer also auf einer Strecke mehrmals auffliegt, wird nur einmal bestraft. Eine Summe aller Einzelprotokolle auf einer Straße sei unzulässig, unterstreicht Müller. Das gelte ebenso, wenn auf dem betreffenden Weg unterschiedliche Höchstgeschwindigkeiten gelten.

Für die Camphauser Straße in der Landeshauptstadt und die anschließende A 623 bedeute dies: mehrmals geknipst, weil zu schnell – aber nur einmal zur Kasse gebeten. Obwohl verschiedene Tempolimits gelten, 50, 60, 80 und 100 Stundenkilometer.

Und wie weit gilt nach Ansicht des ADAC-Experten diese einheitliche Strecke? Bis zum Autobahndreieck Friedrichsthal. Für Müller bilde diese Passage eine zusammenhängende Einheit. Doch letztlich komme es immer auf den konkreten Einzelfall an. So sei es möglich, dass verschiedene Juristen die ein und dieselbe Sachlage ganz unterschiedlich bewerten, mahnt er zur Vorsicht.

Anders sei es hingegen, wer eine Abfahrt nimmt und dann etwa auf der Zufahrt nach Dudweiler geknipst wird. Das sei dann ein neuer Abschnitt. Fällt der Autofahrer hier erneut auf, müsse er damit rechnen, dass dieses Vergehen separat geahndet wird.

Letztlich gelte jedoch für jeden Fahrer: „Grundsätzlich hat sich einfach jeder an die vorgeschriebene Geschwindigkeitsbegrenzung zu halten.“ Also schimpfen, dass einen die Radarfalle erwischt hat, ist nicht, ergänzt der Fachmann vom Autoclub. Auf eine Kontrolle müsse jeder gefasst sein. Unverhofft kommt halt oft.

Weitere Infos im Internet:

 Wer über die A 623 nach Saarbrücken kommt, wird am Ortsschild gewarnt.

Wer über die A 623 nach Saarbrücken kommt, wird am Ortsschild gewarnt.

Foto: Matthias Zimmermann
 Heinz Müller, Fachanwalt für Verkehrs- und Strafrecht beim ADAC im Saarland.

Heinz Müller, Fachanwalt für Verkehrs- und Strafrecht beim ADAC im Saarland.

Foto: Ann-Iren Ossenbrink/ADAC
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