Kommentar Unnötige Spätschicht im Landgericht

Saarbrücken · Kann die Justiz nach einem Sitzungsmarathon von mehr als 13 Stunden ohne nennenswerte Pausen im Schneidewind-Prozess noch ein faires und transparentes Verfahren garantieren? Wohl kaum. Um 22.15 Uhr gingen am Freitagabend im Gerichtssaal die Lichter aus, wurde der Untreue-Prozess gegen den Homburger Oberbürgermeister vertagt.

Kommentar zum Prozess um Rüdiger Schneidewind, OB von Homburg
Foto: SZ/Roby Lorenz

Dies hätte viel früher geschehen müssen, denn die Konzentrationsfähigkeit der überstrapazierten Prozessbeteiligten hatte längst ihre Grenzen erreicht. Die Heizung im kalten Sitzungssaal schaltete bereits Stunden zuvor automatisch auf Wochenendbetrieb. Nicht nur die Richter zeigten deutliche Ermüdungserscheinungen. Die maximale tägliche Arbeitszeit des Justizpersonals, das teilweise bereits seit 6.30 Uhr am Morgen im Dienst war, wurde maßlos überschritten. Möglicherweise ein Fall für die Dienstaufsicht? Sicher zog eine Flut von über 30 Beweisanträgen des Verteidigers die Sitzung in die Länge. Dies ist aber kein nachvollziehbarer Grund für eine Spätschicht im Landgericht.

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