Bürgerprotest in Saarbrücken Therapiezentrum: Richter weisen Klage ab

Saarbrücken/Saarlouis · Das Oberverwaltungsgericht in Saarlouis hat die Normenkontrollanträge mehrerer Anwohner gegen den Bebauungsplan „Sport- und Therapiezentrum Am Kieselhumes“ zurückgewiesen. Auf dem Plangebiet östlich des Stadions Am Kieselhumes sollen neben Arztpraxen sowie Therapieräumen auch ein Hotel mit Restaurant errichtet werden.

Das Gericht hat die Anträge abgelehnt. Der Bebauungsplan verstoße weder gegen den Landesentwicklungsplan Umwelt noch gegen das Landeswaldgesetz. Zudem seien die „öffentlichen und privaten Belange“ angemessen berücksichtigt worden. Insoweit komme es nur auf die von diesem Bebauungsplan ausgehenden Auswirkungen an. Die aus künftigen Planungen entstehenden Verkehrsprobleme in dem Gebiet müssten dagegen noch nicht berücksichtigt werden. Von dem Gesundheitszentrum selbst gehe – abgesehen von dem dadurch verursachten Verkehr – keine zusätzliche Lärmbelastung aus. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

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