Berufungsprozess Prozess um tödliche Autoraserei vor Landgericht Saarbrücken

Saarbrücken (dpa/lrs) · Der Prozess gegen einen Saarländer, der nach einer tödlichen Autoraserei zu einer Haftstrafe verurteilt worden ist, geht am (heutigen) Mittwoch (9.00 Uhr) in die nächste Instanz. Dann steht der 23-Jährige in einem Berufungsprozess wegen fahrlässiger Tötung vor dem Landgericht in Saarbrücken. Er war im August 2016 in Überherrn mit Tempo 90 in einer engen Rechtskurve in eine Gruppe Jugendlicher gerast und hatte dabei eine 14-Jährige getötet und zwei Freunde von ihr schwer verletzt.

 Die Statue Justizia. (Symbolbild)

Die Statue Justizia. (Symbolbild)

Foto: picture alliance / dpa/Peter Steffen

Das Amtsgericht Saarlouis verurteilte den jungen Mann im Juli 2017 wegen fahrlässiger Tötung, vorsätzlicher Gefährdung des Straßenverkehrs und fahrlässiger Körperverletzung zu drei Jahren Haft. Der Verteidiger hatte Bewährung gefordert. Er ging in Revision.

Der Autofan hatte sein Fahrzeug zu einem Sportwagen mit 250 PS umgebaut und besaß dafür keine Betriebserlaubnis mehr. „Das war kein Augenblicksversagen, das jedem hätte passieren können“, urteilte der Amtsrichter in Saarlouis im Juli. „Sie fuhren mit höchstmöglicher Geschwindigkeit, um Fun zu haben und Ihre Grenzen zu testen.“

Zwei Freunde mit ebenfalls getunten Autos hinter dem 23-Jährigen waren nach dem Unfall weitergefahren. Weil ihnen nicht nachgewiesen werden konnte, dass sie sich mit dem Angeklagten zu einem Rennen getroffen hatten, wurden die Ermittlungen gegen sie eingestellt.

Das Landgericht Saarlouis hat in dem Berufungsprozess vorerst bis zum 9. Januar 2018 vier Verhandlungstermine angesetzt.

(dpa)
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