Schwurgericht Saarbrücken Zehn Jahre Haft oder Freispruch für den wegen versuchten Mordes angeklagten Friseur aus Damaskus?

Saarbrücken · Im Fall um den unter Terrorverdacht stehenden Flüchtling Hassan A. will das Saarbrücker Schwurgericht erst am Freitag sein Urteil fällen.

 Vor dem Saarbrücker Landgericht begann Ende Juni der Prozess gegen den Syrer wegen mutmaßlicher Anschlagspläne. Im Bild: Der Angeklagte mit seinem Rechtsanwalt Marius Müller.

Vor dem Saarbrücker Landgericht begann Ende Juni der Prozess gegen den Syrer wegen mutmaßlicher Anschlagspläne. Im Bild: Der Angeklagte mit seinem Rechtsanwalt Marius Müller.

Foto: BeckerBredel

Das Schwurgericht am Saarbrücker Landgericht tut sich sichtlich schwer damit, im Fall des aus Damaskus stammenden Friseurs Hassan A. (39) ein Urteil zu finden. Nach den Plädoyers von Oberstaatsanwalt Guntram Liebschner und Verteidiger Marius Müller sowie einem ausführlichen Schlusswort des unter Terrorverdacht stehenden Syrers vertagte der Vorsitzende Richter Bernd Weber am Donnerstagvormittag den Prozess. Weber kündigte an, dass voraussichtlich am Freitag, gegen 9. 30 Uhr das Urteil verkündet werden soll. Die drei Profirichter und die beiden Schöffen nehmen sich Zeit für ihre Beratungen.

Für Oberstaatsanwalt Liebschner ist der Fall klar. Er forderte eine Haftstrafe von zehn Jahren. Die Anklage wegen Versuchs der Beteiligung an einem Mord sei in allen Punkten durch die Beweisaufnahme bestätigt worden. Hassan A. habe demnach Sprengstoffanschläge in mehreren Ländern geplant. In als Polizeiautos getarnten Fahrzeugen wollte er angeblich die Bomben in Menschenmengen fahren lassen. Zur Finanzierung der Anschlagspläne habe er sich an einen vermeintlichen Kontaktmann des Islamischen Staates (IS) gewandt und 180000 Euro gefordert. Der anerkannte Flüchtling ging aber erklärten Gegnern der IS-Terrormilz auf den Leim, die die Sicherheitsbehörden einschalten. Am Silvestermorgen 2016 holten Spezialkräfte der Polizei den gelernten Friseur aus seinem Appartement im Saarbrücker Stadtteil Burbach. Seit diesem Tag sitzt er in Untersuchungshaft.

Verteidiger Marius Müller fordert dagegen nach dem Grundsatz „im Zweifel für den Angeklagten“ Freispruch für seinen Mandanten. Nach dem Ergebnis der Beweisaufnahme sei es „einfach wahrscheinlicher, dass er keinen Anschlag begehen wollte, als dass er einen geplant hatte.“ Keiner der vernommenen Zeuge habe Hassan A. als gläubigen Moslem beschrieben, vielmehr als religionsfern. Es seien auch keinerlei Indizien für einen konkrete Planung eines Anschlags aufgetaucht. Sein Mandant sei sehr naiv und geldgierig gewesen, so der Anwalt. Hassan A. habe in akuter Geldnot versucht, die IS-Terrormiliz zu kontaktieren und zu betrügen.

Hassan A. hat schließlich das dem Angeklagten im Strafprozess zustehende Schlusswort ausführlich genutzt, um sich von dem Vorwurf des versuchten Mordes zu distanzieren. Er räumte dabei freimütig betrügerische Absichten ein. „Ich hatte vor, sie zu betrügen und wollte dann mit dem Geld weglaufen“, sagte er zu seiner angeblichen Motivation, von dem IS Geld zu verlangen. Mit dem Islam habe er persönlich aber nichts zu tun: „Ich bin ungläubig.“

Das Schwurgericht hat bereits am letzten Verhandlungstag einen rechtlichen Hinweis gegeben, dass unter Umständen auch eine Verurteilung wegen versuchten Betrugs in Frage kommen könnte.

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