Urteil Zwei Jahre Haft wegen versuchten Betrugs an IS-Terrormiliz

Richter: Der Friseur Hassan A. aus Damaskus ist kein Terrorist, sondern ein Betrüger.

 Vor dem Saarbrücker Landgericht wird am Freitag (11. August 2017) das Urteil gegen den 38-jährigen Syrer Hassan A. (rechts mit grüner Mappe vor dem Kopf) verkündet.

Vor dem Saarbrücker Landgericht wird am Freitag (11. August 2017) das Urteil gegen den 38-jährigen Syrer Hassan A. (rechts mit grüner Mappe vor dem Kopf) verkündet.

Foto: BeckerBredel

Das Schwurgericht am Saarbrücker Landgericht unter Vorsitz von Richter Bernd Weber war sich am Freitag (11. August 2017) nach längerer Beratungspause einig: „Der Angeklagte ist kein Terrorist, sondern ein Betrüger.“ Ursprünglich saß der 39-jährige Friseur Hassan A. aus Damaskus seit Silvester 2016 wegen Terrorverdachts und versuchten Mordes in Untersuchungshaft. Jetzt verurteilt ihn die erste Strafkammer des Landgerichts wegen versuchten Betrugs am Islamischen Staat (IS) zu zwei Jahren Gefängnis ohne Bewährung.

Zu Silvester aus der Wohnung geholt

Der Grund dafür: Per Internetchat hat Hassan A. einem – wie er glaubte – IS-Verbindungsmann Pläne für Sprengstoffanschläge mit als Polizeiautos getarnten Fahrzeugen in mehreren Ländern vorgetäuscht. Der IS sollte diese Pläne mit 180000 Euro finanzieren. Zur Geldübergabe kam es aber nie. Der Syrer, den Zeugen als sehr geldgierig beschrieben, ging einem erklärten IS-Gegner auf den Leim. Der schaltete über Umwege die deutsche Polizei ein. Am Morgen des Silvestertages 2016 holten in Spezialeinsatzkräfte aus seinem Zimmer in Burbach. Seitdem sitzt er in Einzelhaft.

Nicht zu einem Anschlag in der Lage

Der eigentliche Vorwurf des versuchen Mordes ist zumindest vorerst vom Tisch. Weber, der das Urteil 45 Minuten lang begründete, bescheinigte dem Syrer eine „hohe kriminelle Energie“. Die Kammer habe aber nach dem Ergebnis der Beweisaufnahme „nicht den geringsten Zweifel daran“, dass der anerkannte Flüchtling, der vor seiner Festnahme einige Monate im Saarbrücker Stadtteil Burbach lebte, weder „fähig, noch willens war“, überhaupt die gegenüber einem angeblichen IS-Kontaktmann angekündigten Sprengstoffanschläge zu begehen. Er habe nie tatsächlich geplant, die Anschläge zu realisieren.

Terroristen um Geld bringen

Weber: „Der Tatplan war eine Lüge gegenüber dem vermeintlichen IS-Repräsentanten.“ Davon sei das Gericht (drei Berufsrichter und zwei Schöffen) auf Grund des erkannten Lügengeflechtes und der Persönlichkeitsstruktur des Angeklagten überzeugt. Konkrete Hinweise auf behauptete Mittäter, angeschaffte Autos oder Sprengstoff gab es nicht. Vielmehr hat Hassan A. schon seit seiner Festnahme in Vernehmungen konsequent behauptet, er wollte die IS-Terrormiliz um das geforderte Geld prellen.

Staatsanwalt fordert zehn Jahre wegen versuchten Mordes

Oberstaatsanwalt Guntram Liebschner hatte für den Mann aus Damaskus zehn Jahre Gefängnis wegen versuchten Mordes beantragt. Sein Verteidiger Marius Müller plädierte auf Freispruch. Müller kündigte umgehend Revision gegen das Urteil an. Liebschner meinte, Revision zum Bundesgerichtshof werde seitens der Staatsanwaltschaft geprüft, dieser Schritt „liegt nahe“.

Abschiebung droht

Hassan A. bleibt nach einem Beschluss des Gerichtes wegen Fluchtgefahr in Haft. Das Gericht geht davon aus, dass ihm die Ausländerbehörde den Flüchtlingsstatus aberkennt und er aus dem Gefängnis heraus abgeschoben werden soll.

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