Geld vom Staat Staat fördert die energetische Sanierung von Wohneigentum

Saarbrücken · Wer sein Haus energetisch auf Vordermann bringt, spart nicht nur Heizkosten, sondern reduziert damit auch den Ausstoß von Kohlendioxid. Das teilt die Saarbrücker Verbraucherzentrale (VZ) mit.

„Ein solches Engagement unterstützt der Staat mit einem umfangreichen Förderprogramm“ sagt  Cathrin Becker, Energieberaterin bei der VZ.

Die Fördermittel der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) oder des Bundesamts für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) können als Zuschüsse oder verbilligte Darlehen gewährt werden, sagt die VZ.

Je nach Umfang der Modernisierungen betragen die Zuschüsse zwischen 10 und 30 Prozent der Kosten. Verschiedene Bereiche des Hauses oder der Wohnung können energetisch modernisiert werden: Wärmedämmung von Wänden und/oder des Daches, Austausch von Fenstern, Optimierung der Heizung sowie Einbau von Lüftungstechnik. Dabei kann sich die energetische Modernisierung auf das ganze Haus oder nur auf einzelne Eigentumswohnungen beziehen. In beiden Fällen profitiert der Wohnungseigentümer von den Förderprogrammen der KfW.

Cathrin Becker erklärt, wie man zur Förderung kommt: „Lassen Sie sich von einem unabhängigen Energieberater zu Ihren Modernisierungsmöglichkeiten und Förderoptionen beraten. Die Energieberatung der VZ ist durch Förderung vom Bundesministerium für Wirtschaft und Energie sehr kostengünstig. Eine Beratung zu Fördermitteln kostet nur 5 Euro.“ Weitere Beratungsangebote stehen im Internet unter www.verbraucherzentrale-energieberatung.de

Alle baulichen Maßnahmen bei Wohnungseigentum müssen in der Wohnungs-Eigentümergemeinschaft (WEG) abgestimmt werden. Auch bei Maßnahmen, die nur eine Wohnung betreffen, kann Gemeinschaftseigentum berührt sein wie etwa bei einer Etagenheizung, die an einen gemeinsamen Schornstein angeschlossen ist.

Zur Beantragung der KfW-Förderung benötigt man einen Sachverständigen. Dieser übernimmt die energetische Fachplanung und Baubegleitung sowie die Bestätigung der Einhaltung der Förderbedingungen. Sachverständige für die KfW-Förderprogramme findet man im Internet unter energie-effizienz-experten.de.

Zuschüsse beantragt man online im KfW-Zuschussportal. Falls sich Modernisierungen auf das Gemeinschaftseigentum beziehen, kann die Hausverwaltung stellvertretend für alle Eigentümer den Antrag stellen. Kredite werden bei Banken und Sparkassen beantragt. Bei Krediten kann die WEG den Antrag als Verband stellen. Im Saarland werden Kredite für WEGs durch Landesbürgschaften abgesichert. Dadurch wird der Zugang zu KfW-Krediten erheblich erleichtert.

Das BAFA fördert mit einem Zuschuss Maßnahmen zur Optimierung der Heizungsanlage. Dazu gehören der Austausch stromfressender Pumpen, der sogenannte hydraulische Abgleich sowie zahlreiche weitere Maßnahmen zur Verbesserung der Energieeffizienz. Die Höhe des Zuschusses beträgt 30 Prozent der Nettoinvestition.

Bei allen Fragen zur energetischen Sanierung hilft die Energieberatung der VZ. Die Berater informieren anbieterunabhängig und individuell. Mehr Infos gibt es auf www.verbraucherzentrale-energieberatung.de und www.verbraucherzentale-saarland.de.

Die Energieberatung der VZ wird gefördert vom Bundesministerium für Wirtschaft und Energie. Termine zur Beratung können  unter Tel. 0800 809 802 400 (kostenfrei) oder direkt bei den Beratungsstützpunkten vereinbart werden.

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