Achtung, hier ist besondere Vorsicht geboten Grüne Ampel und dann ein Stoppschild?

Sulzbach · Beinahe-Unfall an einer Baustelle in der Sulzbacher Innenstadt: Der Landesbetrieb für Straßenbau nimmt  Stellung.

 Grüne Ampel in der Straße „Auf der Schmelz“ und dann das Stoppschild? Hat alles seine Richtigkeit, erklärt die Straßenbaubehörde.

Grüne Ampel in der Straße „Auf der Schmelz“ und dann das Stoppschild? Hat alles seine Richtigkeit, erklärt die Straßenbaubehörde.

Foto: Michèle Hartmann

Beinahe einen Unfall gebaut hat Ende vergangener Woche der Sulzbacher Wolfgang Winkler. Das unerfreuliche Ereignis führt er auf folgende Umstände zurück, die mit einer Baustelle in der Sulzbachtalstraße zusammenhängen: Von der Straße „Auf der Schmelz“, also aus Richtung Salzbrunnen-Ensemble  kommend,  steht eine  Ampel für nach rechts in die Sulzbachtalstraße einbiegende Verkehrsteilnehmer auf Grün, gleichzeitig haben die von links kommenden und in Richtung Friedrichsthal fahrenden Verkehrsteilnehmer in der Sulzbachtalstraße ebenfalls eine Ampel, die auf Grün geschaltet ist.  Da beide jedoch wohl nur als Fußgängerampel dienen sollen, steht zur Vermeidung von Unfällen wenige Meter hinter der Ampel in der Straße „Auf der Schmelz“ ein Stoppschild.

Das trägt nach des SZ-Lesers Meinung zu gefährlichen Situationen bei - vor allem auch bei Ortsunkundigen -, denn normalerweise gehe  man bei einer grünen Ampel von freier Fahrt aus und erwarte wohl nicht kurz danach ein Stoppschild. Wolfgang Winkler: „Ich habe dort  nur durch eine Vollbremsung einen Unfall mit einem von links kommenden Fahrzeug verhindern können.“

Wir haben den Landesbetrieb für Straßenbau (LfS) um Aufklärung und Stellungnahme gebeten. Klaus Kosok, der Sprecher der Behörde erklärt, der LfS sei hier zuständig und habe die Verkehrssicherung für seine Baumaßnahme im Einvernehmen mit der Kommune und der Polizei gemäß folgendem Plan eingerichtet. Sie werde im Übrigen von der Polizei kontinuierlich beobachtet.

Zur  konkreten Fragestellung nun folgendes: Ortskundige könnten sicher nachvollziehen, dass die aktuelle Baustellensituation in Sulzbach „zeitlich befristet eine besondere und komplexe Angelegenheit ist, weil sie Verkehrsteilnehmer einer ungewohnten Situation aussetzt und daher besondere Verkehrssicherungsmaßnahmen geboten sind“. Diese Maßnahmen würden sich allerdings nicht nur auf den motorisierten Verkehr beziehen, sondern vor allem auch auf die schwächsten Verkehrsteilnehmer: die Fußgänger. Im Einmündungsbereich der Straße „Auf der Schmelz“ zur Sulzbachtalstraße  (L 1 25)werde in zwei Baufeldern gearbeitet. Kosok: „Wider Erwarten waren bei unserem Baubeginn die Stadtwerke mit ihrer Kanalbaumaßnahme nicht fertig. Eine sichere Fußgängerführung unmittelbar im Einmündungsbereich war aus unserer Sicht daher nicht möglich. So haben wir in einer gewissen Entfernung zur Kreuzung eine Fußgängerampel aufgestellt, die zum einen sicheres Queren der Straße ermöglicht und zum anderen Fußgängern keinen zu großen Umweg abverlangt, der erfahrungsgemäß nicht akzeptiert wird. Hier wäre auch ein Fußgängerüberweg denkbar gewesen. Aus Sicherheitsgründen haben wir aber der Ampel den Vorzug gegeben.“

Verkehrsteilnehmer hätten - so sehe es die Straßenverkehrsordnung (STVO, Paragraf 1)  vor - stets „ständige Vorsicht und gegenseitige Rücksicht“ zu üben. Das gelte gerade bei komplexen Baustellen. Bei der Zufahrt „Auf der Schmelz“ in Richtung Sulzbachtalstraße gelte dies zweimal: bei der Annäherung an die Fußgängerampel und an den eingeengten Kreuzungsbereich, auf dem rechts und links gebaut wird.

„An dieser unübersichtlichen Einmündung halten Fahrzeugführer, die sich im Rahmen der STVO bewegen, in eigenem Interesse an, weil sie zum einen nach links keinen hinreichenden Einblick in den Verkehr auf der vorfahrtsberechtigten L 125 haben, die normale Fahrspur überqueren und auf die Fahrspur einbiegen, die üblicherweise Gegenverkehr führt.“ Stoppschild und Haltelinie würden an diese umsichtige Fahrweise „erinnern“.

Leider jedoch gebe es immer wieder Verkehrsteilnehmer, die die in der Fahrschule gelernten und aus guten Gründen bestehenden Spielregeln im Straßenverkehr nicht einhalten. „Diesem Fehlverhalten kann eine noch so gute und korrekte Baustellen-Absicherung leider nicht wirksam begegnen“, heißt es vom LfS-Sprecher abschließend.

Meistgelesen
Neueste Artikel
Zum Thema
Aus dem Ressort