Nach Anklage gegen Ex-Präsident Meiser Keine Disziplinar-Ermittlungen gegen Landtagsdirektor Zeyer

Saarbrücken · Die Untreue-Anklage der Staatsanwaltschaft gegen den früheren Landtagspräsidenten Klaus Meiser (CDU) wegen der Bewirtung von Landtagsdirektor Christoph Zeyer und dessen Stellvertreter Andreas Catrein bleibt für die beiden Spitzenbeamten aus der Landtagsverwaltung ohne Konsequenzen.

 (Symbolbild)

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Foto: BeckerBredel

Jörg Kohl, Leiter des Präsidialbüros, teilte auf Anfrage mit, nach einer juristischen Überprüfung werde kein Anlass für disziplinarrechtliche Vorermittlungen gesehen. Meiser hatte im Juli 2016  seine damaligen Mitarbeiter, so die Ermittlungen der Staatsanwaltschaft, zu einem Zwei-Gänge-Menü in das Lokal eines früheren Sternekochs eingeladen, bei dem auch Champagner und Rotwein serviert wurden. Die Kosten in Höhe von 212 Euro wurden mit der Kreditkarte des Landessportverbandes (LSVS) bezahlt. Als Anlass der Bewirtung soll „Arbeitsessen Parlament“ angegeben worden sein. Zeyer und Catrein werden von der Staatsanwaltschaft in dem Verfahren gegen den Ex-Präsidenten auch als Zeugen aufgeführt. Auf Anfrage teilte Kohl jetzt mit, es sei beiden nicht bekannt gewesen, dass „die Kosten dieser Einladung nicht vom damaligen Landtagspräsidenten übernommen werden“. Nach ihren Angaben fand das Essen „auf Einladung und terminliche Vorgabe“ Meisers statt. Zeyer konnte sich an Inhalte des Gesprächs anlässlich der Bewirtung nicht mehr erinnern, Catrein meint, dass es um Nachbetrachtung des ersten Halbjahres 2016 und um Vorhaben im zweiten Halbjahr ging.

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