Peter Müller „Das Eis der Demokratie und des Rechtsstaats ist dünn“

Saarbrücken/Karlsruhe · Bundesverfassungsrichter Peter Müller sieht im höchsten deutschen Gericht eine „Chance für David gegen die Staatsmacht Goliath“.

Ex-Ministerpräsident Peter Müller ist Richter am Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe. 

Ex-Ministerpräsident Peter Müller ist Richter am Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe. 

Foto: dpa/Marijan Murat

Vom polizeilich nicht verfolgten Parkverbot-Verstoß über den Rundfunkgebührenbeitrag bis hin zu politisch brisanten Fragen wie der Prozent-Hürde bei Wahlen oder dem Vorgehen gegen eine angeblich staatszersetzende Partei: Beim Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe werden pro Jahr etwa 6000 Verfassungsbeschwerden von Staatsorganen, anderen Gerichten oder einzelnen Bürgern eingereicht, erklärte der saarländische Bundesverfassungsrichter und frühere Ministerpräsident Peter Müller (CDU) am Mittwochabend bei einer sehr gut besuchten Veranstaltung der Konrad-Adenauer-Stiftung in Saarbrücken. „Wir sind ein Bürgergericht“, betonte Müller. „Das Bundesverfassungsgericht ist Hüter der Verfassung und nicht der Politik. Es ist dazu da, dass David eine Chance hat gegen den Goliath Staatsmacht“.

Müller, einer von 16 Verfassungsrichtern in Karlsruhe, ist nach eigenem Bekunden zuständig für das Parteienrecht, das Wahlrecht, das Wohnungseigentumsrecht, das Staatskirchenrecht und den Strafvollzug. Als Kuriosum habe er einmal erlebt, dass ein Augsburger die Freilassung des damals inhaftierten Bayern-München-Bosses Uli Hoeneß verlangt habe. Doch eine Verfassungsbeschwerde eines Einzelnen setze voraus, dass dieser sich selbst, und nicht einen Dritten, in seinen Grundrechten verletzt sieht und schon den vergeblichen Weg durch andere Gerichte gegangen ist. Den Rekord mit 1300 Verfassungsbeschwerden hält laut Müller ein Niedersachse, der Falschparker anzeigt und bei Nichtverfolgung durch Polizei und Staatsanwaltschaft jeweils vor das Verfassungsgericht zieht.

„Wir prüfen jede einzelne Verfassungsbeschwerde, aber nicht jeder erhält einen Bescheid, sonst wäre die Flut gar nicht zu schaffen“, sagte Müller. Jeder Richter müsse im Jahr bis zu 1400 Verfahren abzeichnen. Teils wochen- und monatelange Beratungen gingen voraus, bis es zu einem Entscheidungsentwurf komme, der von der Mehrheit der Richter im Senat mitgetragen werden müsse. Abweichende Meinungen könnten in einem Sondervotum kommentiert werden. Er selbst habe bislang drei solcher abweichenden Sondervoten abgegeben, beispielsweise bei der Aufhebung der Drei-Prozent-Klausel bei der Europawahl, sagte Müller.

Das Bundesverfassungsgericht selbst, so meinte er, genieße zusammen mit dem ADAC und dem Deutschen Fußballbund das höchste Ansehen in Deutschland. Eine akute Gefahr für die Demokratie und Rechtsstaatlichkeit in Deutschland sieht der saarländische Verfassungsrichter nicht, eher schon in Staaten wie Polen und Ungarn, wo der liberale Rechtsstaat massiv in Frage gestellt werde. „Das Eis der Demokratie und des Rechtsstaats, auf dem wir uns bewegen, ist dünn. Und es müssen alle dazu beitragen, dass es trägt“, mahnte Müller. Die Gleichheit vor dem Gesetz gelte allerdings auch für eine Partei wie die NPD, „so lange sie nicht verboten ist“.

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