Brandschutzexperte aus Saarbrücken „Am Ende geht es um Leib und Leben“

Saarbrücken · Der Brandschutzexperte Claudius Bäuerle schätzt, dass 90 Prozent aller Gebäude Brandschutzmängel aufweisen.

 Vier Menschen starben, als im Dezember 2017 eine Brandstifterin in einem Wohnhaus in der Saarbrücker Saaruferstraße Feuer legte. Ein Sachverständiger stellte nach dem verheerenden Feuer fest, dass in dem Gebäude ein Rauchabzug im Treppenhaus fehlte und Abschlusstüren im Flur defekt oder blockiert waren.

Vier Menschen starben, als im Dezember 2017 eine Brandstifterin in einem Wohnhaus in der Saarbrücker Saaruferstraße Feuer legte. Ein Sachverständiger stellte nach dem verheerenden Feuer fest, dass in dem Gebäude ein Rauchabzug im Treppenhaus fehlte und Abschlusstüren im Flur defekt oder blockiert waren.

Foto: Peter Stefan Herbst

Im Dezember 2017 kamen beim Brand eines Wohnhauses in der Saarbrücker Saaruferstraße vier Menschen ums Leben. Im Nachgang stellten Experten fest, dass das Gebäude gegen mehrere Brandschutzvorschriften verstieß. Laut Claudius Bäuerle, Architekt aus Saarbrücken und Brandschutz-Experte der Architektenkammer des Saarlandes, ist das bei Weitem kein Einzelfall.

Herr Bäuerle, wenn ein älteres Gebäude heutigen Brandschutzvorschriften nicht mehr entspricht, aber nach geltendem Recht gebaut wurde, hat es dann Bestandsschutz?

BÄUERLE In der Regel schon. Nur wenn sich die Art der Nutzung oder die Größe des Gebäudes, etwa durch Anbauten, geändert hat, erlischt der Bestandsschutz. Oft wird das von Immobilienbesitzern lax gehandhabt: Sie holen sich einen Gewerbetreibenden als Mieter in ihr Gebäude, der etwas ganz anderes macht als es ursprünglich in der Baugenehmigung stand, oder sie bauen kräftig um, ohne sich das genehmigen zu lassen. Die landläufige Meinung ist, dass Probleme mit dem Brandschutz entstehen, weil sich Vorschriften ändern. Dem ist aber nicht so. Meistens liegt es an einem Versäumnis der Immobilienbesitzer.

Wer kontrolliert denn, ob Gebäude noch den Brandschutzregeln entsprechen?

BÄUERLE Nur Sonderbauten werden in regelmäßigen Abständen geprüft, mindestens alle drei Jahre. Sonderbauten sind alle Gebäude, die weder Wohn- noch Bürohaus noch Bauernhof sind, also zum Beispiel Schulen oder Krankenhäuser. Sie zu prüfen ist Aufgabe der Unteren Bauaufsichtsbehörden. Die sind aber meistens notorisch unterbesetzt und schaffen es gar nicht, alle drei Jahre zu prüfen.

Die Unteren Bauaufsichtsbehörden im Saarland sollen von zwölf auf sechs halbiert werden. Halten Sie das für sinnvoll?

BÄUERLE Wenn Zentralisierung auch Kompetenz-Zentralisierung bedeuten würde, ginge ich d’accord. Nur meistens findet das nicht statt. Dieses Problem haben wir nicht nur beim Brandschutz, sondern zum Beispiel auch beim Wärmeschutz. Wer prüft den denn im Saarland? Niemand, höchstens stichprobenartig. Das Fachwissen müsste gebündelt werden. Dadurch könnte man vieles vereinfachen und auch viel Geld sparen.

Ein Gebäude, das kein Sonderbau ist, zum Beispiel ein Wohnhaus mit Anbau, wird also nicht regelmäßig überprüft?

BÄUERLE Nein, es wird bei der Fertigstellung geprüft, damit ist der Rechtsvorgang abgeschlossen. Wenn der private Bauherr daran etwas ändert und es nicht meldet, geschieht nichts. Erst wenn jemand ihn anzeigt oder wenn das Haus abbrennt oder zusammenbricht, wird er zur Rechenschaft gezogen.

So einen Fall gab es im Dezember 2017, als in Saarbrücken ein Wohnhaus brannte. Dabei kamen vier Menschen ums Leben, möglicherweise auch weil das Haus nicht den Brandschutzvorschriften entsprach. Gibt es Ihrer Einschätzung nach viele Gebäude, bei denen das der Fall ist?

BÄUERLE Ich würde schätzen, 90 Prozent aller Gebäude haben irgendeinen Brandschutzmangel.

Das ist enorm viel. Was ist der häufigste Mangel?

BÄUERLE Fehlende Brandschutzabschlüsse, das heißt, die Brandschutztüren funktionieren nicht oder sind nicht da, wo sie hingehören. In den letzten 20 Jahren sind außerdem alle Gebäude modernisiert worden: Sie haben neue Heizungen bekommen, neue Leitungen, und sei es nur für die EDV-Verkabelung. Dabei wurden einfach nur Löcher in die Wände gebohrt, die nie richtig verschlossen wurden, oder Leitungen in Fluchtwegen installiert, etwa in Fluren. In fast jedem Gebäude, in dem ich tätig bin, stoße ich auf solche Dinge. Das kostet im Nachgang immer einen Haufen Geld. Das meiste Geld geht tatsächlich für Türen drauf.

Vor ein paar Jahren brach im Saarland eine Diskussion über Brandschutz an Schulen los. Der Direktor des Regionalverbands kritisierte damals, die Vorschriften seien immer strenger geworden und es werde immer schwieriger, Veranstaltungen an Schulen abzuhalten. Wurde der Brandschutz tatsächlich immer weiter verschärft?

BÄUERLE Das ist eine komplette Fehleinschätzung. An den Brandschutzvorschriften wurde stiefmütterlich wenig geändert. Es gab minimale Anpassungen, zum Beispiel die Rauchmelderpflicht. Das meiste ist seit dem Zweiten Weltkrieg mehr oder weniger gleich geblieben. Nun muss man aber sagen, dass Schulen einem ständigen baulichen Wandel unterliegen. Sie haben eine Halbwertszeit von maximal fünf Jahren. Dann gibt es wieder eine neue Verordnung, zum Beispiel zur Inklusion, auf die die Schulen reagieren müssen. Heute werden die Turnhallen gerne als Veranstaltungshallen genutzt, aber als solche wurden sie einfach nicht genehmigt. Man ging beim Bau davon aus, dass dort Fußball gespielt und an Geräten geturnt wird, nicht dass sich dort fremde Menschen zu Hunderten aufhalten. Wer das will, muss eine neue Halle bauen. Man kann das nicht einfach durch einen Erlass regeln, wie das damals im Gespräch war, denn am Ende geht es um Leib und Leben.

 Claudius   Bäuerle, Architekt und Brandschutzexperte

Claudius Bäuerle, Architekt und Brandschutzexperte

Foto: Bäuerle/GUNDELWEIN

Claudius Bäuerle ist einer der Referenten beim VDI Brandschutztag, der heute in Bous stattfindet (siehe Info).

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