Gericht Doppelmord in der Familie – Angeklagter kündigt Aussage an

Saarbrücken · Ein 59-Jähriger steht vor Gericht, weil er seinen Sohn und seinen Schwiegersohn erschossen haben soll. Am Dienstag will er sich erstmals zu der Tat äußern.

Nach einem Familiendrama mit Toten und Verletzten will ein mutmaßlicher Doppelmörder erstmals vor Gericht zur Tat aussagen. Der Angeklagte (59) soll bei einer Feier im Mai in Saarbrücken zwei Familienangehörige erschossen und zwei weitere zum Teil schwer verletzt haben. Für den nächsten Prozesstag am morgigen Dienstag hat der deutsch-russische Staatsangehörige angekündigt, sich vor dem Landgericht Saarbrücken zum ersten Mal dazu äußern zu wollen, wie sein Rechtsanwalt mitteilte. „Wir hoffen aus der Verteidigerperspektive, dass das Bild, das der Angeklagte schildern wird, die Sichtweise etwas verändern kann“, sagte Volker Ochs.

Der Vorwurf: Mord in zwei Fällen und in zwei Fällen versuchter Mord. Der Mann steht seit Ende Oktober vor dem Schwurgericht. Viktor H. soll seinen Sohn (35) und seinen Schwiegersohn (37) getötet und seine Tochter (30) und geschiedene Frau (60) durch Schüsse zum Teil schwer verletzt haben.

Laut Anklage war der Kraftfahrer am Nachmittag des 19. Mai plötzlich im Haus seiner Ex-Frau im Stadtteil Brebach-Fechingen aufgetaucht, wo sie gerade mit ihren Kindern und deren Familien ihren 60. Geburtstag feierte. Er soll durch die geöffnete Terrassentür eingedrungen sein und sofort mehrere Schüsse auf die arglosen Personen abgegeben haben.

Zunächst habe er die im siebten Monat schwangere Tochter am Oberarm getroffen. Als ihr deren Ehemann zu Hilfe kommen wollte, soll H. auch auf ihn geschossen und ihn dabei sofort tödlich getroffen haben. Anschließend habe er zweimal auf seine geschiedene Frau geschossen und diese am Oberarm und in der Brust getroffen. Schließlich schoss er mehrmals auf seinen Sohn, der noch vor Ort seinen Verletzungen erlag.

Die Anklage geht davon aus, dass sich der Mann durch die Tat an seiner Familie rächen wollte. Er sei der Ansicht gewesen, ein Leben lang von diesen drangsaliert worden zu sein. „Sie sollten sterben, da er es als ungerecht empfand, weil er selber mit einer schweren, dialysepflichtigen Nierenerkrankung leben musste“, heißt es in der Anklageschrift.

Nach Ansicht des Verteidigers geht es bei der Verhandlung vor allem um die Frage, ob die Mordmerkmale Heimtücke und niedrige Beweggründe in Betracht kommen. Ob Viktor H. etwa aus Rache und kaltblütig gehandelt habe, oder aber, ob er sich selbst vielleicht in einer Verzweiflungslage befunden habe. „An dem grundsätzlichen Geständnis“, das der Angeklagte nach seiner Festnahme gemacht hatte, soll sich laut Ochs bei der Aussage am Dienstag nichts ändern.

Der Prozess könnte dann am Donnerstag mit dem fünften Verhandlungstag zu Ende gehen. Neben der Einlassung des Angeklagten stehen nach Auskunft einer Gerichtssprecherin nur noch die Vernehmung von zwei Zeugen und die Anhörung von Sachverständigen an.

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