Justiz Ex-Narkosearzt aus Beckingen vor Gericht

Trier · Ein ehemaliger Narkosearzt soll Patienten bei 51 Operationen betäubt haben, obwohl ihm die ärztliche Zulassung entzogen worden war: Seit Mittwoch muss sich der 66-Jährige wegen gefährlicher Körperverletzung und unbefugter Ausübung der Heilkunde vor dem Landgericht Trier verantworten.

Der Luxemburger habe im Juni und Juli 2013 im Krankenhaus in Saarburg (Kreis Trier-Saarburg) Anästhesien gemacht, obwohl er wusste, dass er keine Approbation mehr hatte, lautete der Vorwurf der Staatsanwaltschaft.

Auch wenn seine Behandlungen fehlerfrei gewesen seien, sei er wegen gefährlicher Körperverletzung angeklagt: Die Einwilligungen der Patienten seien unwirksam, weil diese nicht über den Widerruf seiner ärztlichen Zulassung informiert gewesen seien, sagte Triers Leitender Oberstaatsanwalt Peter Fritzen. Hätten sie davon gewusst, hätten sie ihre Erlaubnis nicht erteilt, sagte Staatsanwältin Stefanie Kaluba bei der Verlesung der Anklage.

Der Anästhesist, der in Beckingen im Saarland wohnt, hatte seine Zulassung als Arzt wegen strafbaren Fehlverhaltens verloren. Unter anderem war er wegen sexueller Nötigung einer Arzthelferin zu einem Jahr auf Bewährung verurteilt worden. Er sei „unwürdig“, seinen Beruf weiter auszuüben, hieß es in der finalen Entscheidung zum Widerruf seiner Approbation. Seit Mai 2013 habe er gewusst, dass er nicht mehr als Arzt praktizieren durfte, betonte die Staatsanwaltschaft.

Genau das bestreitet der 66-Jährige. Das Berufungsverfahren über seine Klage gegen den Widerruf der Approbation sei erst im September 2013 rechtskräftig abgeschlossen gewesen, sagte der Anwalt des Angeklagten, Roderich Schmitz. Im Juni und Juli 2013 habe er daher „seine Tätigkeit gutgläubig weiter ausgeübt“. „Er war subjektiv der Meinung, dass er weiter als Arzt arbeiten durfte.“

Ursprünglich waren 60 Fälle angeklagt, neun seien inzwischen eingestellt worden, sagte Fritzen. Der Versuch des Vorsitzenden Richters Peter Egnolff, zu Beginn des Prozesses mit allen Seiten eine verfahrensabkürzenden Absprache zu erzielen, scheiterte an der Verteidigung. Dafür hätte der Angeklagte ein Geständnis ablegen müssen. Sein Mandant werde nicht behaupten können, dass er wissentlich ohne gültige Zulassung praktiziert habe, sagte Anwalt Schmitz.

Der Mann war seit Anfang des Jahres 2012 im Krankenhaus in Saarburg beschäftigt gewesen. Bei seiner Einstellung habe er verschwiegen, dass das Landesamt für Soziales des Saarlandes seine Approbation widerrufen hatte und in Folge noch ein Verfahren anhängig war. Das Saarburger Krankenhaus hatte den Mann im Juli 2013 entlassen.

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