Plädoyers am Landgericht Familiendrama in Fechingen: Muss der Todesschütze lebenslang hinter Gitter?

Saarbrücken · Wie bestraft man einen Mann, der zwei Mitglieder seiner Familie erschießt und zwei weitere verletzt? Darum geht es in einem Strafprozess in der Landeshauptstadt.

Zwei Männer in Brebach-Fechingen erschossen
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Foto: dpa/Harald Tittel

Vor dem Landgericht Saarbrücken sind am Dienstag die Schlussplädoyers im Strafprozess nach dem tödlichen Familiendrama in Fechingen gehalten worden. Der Oberstaatsanwalt forderte lebenslange Haft wegen zweifachen Mordes und versuchten Mordes für den angeklagten Familienvater. Der 59-Jährige hatte im Mai 2018 als ungebetener Gast auf einer Familienfeier seinen Sohn (35) sowie seinen Schwiegersohn (37) erschossen. Außerdem verletzte der Mann mit Schüssen aus einer Pistole des Kalibers 7,65 seine schwangere Tochter (30) sowie seine Ex-Frau. Die mehrfache Mutter und Großmutter hatte an jenem Tag ihren 60. Geburtstag im Kreis der Familie gefeiert. Ihr geschiedener Ehemann war nicht eingeladen. Er hatte im Zuge der Scheidung Drohungen gegen seine Ex-Frau ausgesprochen. Diese hatte deshalb eine richterliche Anordnung erwirkt, wonach er sich von ihr fern halten musste.

Der 59-Jährige kam trotzdem zu der Familienfeier, bewaffnet mit einer Pistole der Marke Walther und zwei Magazinen. Über die Terrasse ging er ins Haus, so das Ergebnis der Beweisaufnahme: Seine Tochter sah ihn, ging in seine Richtung und sagte, dass er nicht hier sein dürfe. Er antwortete, dass er dies wisse. Daraufhin, so die 30-Jährige zum Prozessauftakt Ende 2018 als Zeugin vor Gericht, habe sie ihre Brüder um Hilfe gerufen. Als sie anschließend wieder nach dem Vater sah, habe der eine Waffe in der Hand gehabt und geschossen. Die Schwangere wurde am Arm verletzt. Und ihr Vater setzte seine Waffe weiter gegen seine Familie ein. Am Ende waren sein Sohn sowie sein Schwiegersohn tot und seine Tochter sowie seine Ex-Ehefrau verletzt.

Vor Gericht räumte der Mann die Schüsse ein. Er betonte aber, dass er sich an jenem Tag eigentlich selbst vor seiner Familie habe erschießen wollen. Er sei von der Ex-Frau und den Kindern jahrelang drangsaliert worden. Er habe alles für sie getan und sie hätten ihn gedemütigt. Das habe sich auch nicht geändert, als er lebensbedrohlich erkrankte. Das habe ihn fertig gemacht. Deshalb sei er zu der Feier und habe allen zeigen wollen, wie es ihm geht. An der Terassentür habe er die Schuhe ausgezogen und sei in das Haus, in dem er jahrelang mit seiner Familie gelebt hatte.

Das, was dann geschah, ist für den Verteidiger eine Familientragödie vor dem Hintergrund einer schweren, akuten Depression des Angeklagten. Der 59-Jährige sei deshalb zur Tatzeit nur eingeschränkt für sein Tun verantwortlich und vermindert schuldfähig gewesen. Das Ganze sei im Ergebnis auch kein Fall von Mord und versuchtem Mord. Es gehe um Totschlag. Deshalb sei eine lebenslange Haftstrafe für den Familienvater nicht gerechtfertigt, vielmehr sei eine deutlich geringere Strafe von unter zehn Jahren Haft angemessen.

Wie die Richter das tödliche Familiendrama in Fechingen bewerten, das ist offen. Sie wollen ihr Urteil am Dienstag kommender Woche verkünden.

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