Lebach Flüchtlingsrat: Anker-Zentrum verstößt gegen Menschenrechte

Saarlouis · Der Saarländische Flüchtlingsrat hat das sogenannte Anker-Zentrum in Lebach kritisiert, in dem Flüchtlinge bis zur Verteilung auf die Kommunen oder Abschiebung unterkommen.

Geflüchtete würden dort vom Rest der Gesellschaft faktisch isoliert, erklärte der Flüchtlingsrat am Montag in Saarlouis aus Anlass des 70. Jahrestags der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte. Flüchtlingslager wie das in Lebach machten auf Dauer körperlich wie physisch krank.

Nach Ansicht der Initiative verstoßen die „auf Langzeit angelegte Kasernierung“ von Flüchtlingen, der Mangel an Privatsphäre und die Versorgung durch Lebensmittelpakete gegen menschenrechtliche Standards und das Recht auf Selbstbestimmung. Die Aufrüstung des Flüchtlingslagers Lebach zu einem Anker-Zentrum solle im Saarland das Konzept der Massenlager für viele Jahre festschreiben, sagte das Vorstandsmitglied des Flüchtlingsrates, Peter Nobert.

Seine Vorstandskollegin Maria Dussing-Schuberth erklärte, in der saarländischen Bevölkerung sei nach wie vor die Bereitschaft vorhanden, Flüchtlinge aufzunehmen. Die Aufnahme der Geflüchteten in den Kommunen müsse am Anfang jeder Integration und Teilhabe stehen. An der Frage, ob diese Menschen willkommen seien, zeige sich, ob sich Politik und Gesellschaft insgesamt an Menschenrechten orientierten.

Die Bundesregierung und das Saarland hatten Ende September die Umwidmung der bisherigen saarländischen Landesaufnahmestelle für Flüchtlinge in Lebach zu einem Anker-Zentrum beschlossen. „Anker“ ist die Kurzform für „Ankunft, Entscheidung, kommunale Verteilung beziehungsweise Rückführung“. In solchen Zentren soll das komplette Asylverfahren abgewickelt werden. In Bayern waren im August in allen sieben Regierungsbezirken Anker-Zentren in Betrieb gegangen.

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