Zivilprozess wegen HTW-Hochhaus Gericht prüft Kostenexplosion bei HTW-Umbau

Saarbrücken · Brandschutz-Vorschriften machten das HTW-Hochhaus fast neun Millionen Euro teurer. Baufirmen fordern das Geld vom Land, das zahlt nicht.

 An das HTW-Hochhaus mussten zwei zusätzliche Treppenhäuser gebaut werden. Grund hierfür waren Brandschutzmaßnahmen.

An das HTW-Hochhaus mussten zwei zusätzliche Treppenhäuser gebaut werden. Grund hierfür waren Brandschutzmaßnahmen.

Foto: Iris Maria Maurer

Mit einem richterlichen Rüffel an beide Seiten hat am Landgericht der Zivilprozess zur Kostenexplosion beim HTW-Hochhaus in Saarbrücken begonnen. Vor der Zivilkammer klagt die Arbeitsgemeinschaft der beteiligten Baufirmen gegen das Land. Die Firmen wollen erreichen, dass die Allgemeinheit für rund 8,9 Millionen Euro Mehrkosten beim Umbau des früheren Gesundheitsamtes gerade stehen soll. Diese Kosten waren durch Auflagen zum Brandschutz entstanden.

Das neuerdings in Bausachen zuständige Innenministerium weist die Klage zurück. Es sieht allein die privaten Unternehmen in der Verantwortung. Wer am Ende Recht bekommen wird, ist unklar. Das Ergebnis hängt maßgeblich davon ab, was genau in dem komplizierten Vertragswerk zwischen Land und Baufirmen vereinbart worden ist. War es eine Nutzung des Gebäudes durch maximal 200 Leute in den Seminarräumen, wie die Baufirmen meinen. Oder ging es um etwa 1000 Studierende in den Räumen, womit automatisch verschärfte Brandschutzbestimmungen und strenge Vorgaben für die Bauausführung verknüpft sind. Das meint das Land.

Beide Seiten stützen sich auf Unterlagen aus den Vertragsverhandlungen, die ihre Sicht der Dinge stützen. Ein einfacher Satz wie „Wir bauen ein Haus für 1000 Studierende und 150 Mitarbeiter“ scheint nicht darin zu sein. Was genau verabredet wurde, dürfte deshalb ohne Beweisaufnahme nicht festzustellen sein, so das Zwischenfazit der Richter. Unter Umständen könne es sogar sein, dass beide Seiten in zahlreichen Besprechungen aneinander vorbeigeredet hätten. Das wäre ein klassischer Dissens, der den ganzen Vertrag sogar kippen könnte. Ob dies so ist, wird in einer Beweisaufnahme ab Ende Mai geklärt.

Bis dahin gaben die Richter beiden Seiten Hausaufgaben mit auf den Weg. Sie betonten: In der Vergangenheit habe es auf beiden Seiten „Mängel in der Gründlichkeit und Sorgfalt“ bei der Erarbeitung und Prüfung der Verträge gegeben. Deshalb gebe es die aktuellen Probleme. Vor diesem Hintergrund sollten beide Seiten in sich gehen und prüfen, ob man den Streit nicht in Form eines Vergleiches gütlich regeln könne. Das wäre auch in Hinblick darauf sinnvoll, dass der HTW-Umbau seit Dezember 2017 vertragsgemäß genutzt wird. Beide Seiten signalisierten, dass sie grundsätzlich auf ihrer Meinung beharren – aber gleichzeitig vergleichsbereit sind.

Vielleicht klappt das ja. Das wäre dann so etwas wie ein Happy End in der bislang eher blamablen Geschichte rund um das frühere „Haus der Gesundheit“ in Saarbrücken. Dessen Lage ist gut, die Bausubstanz auch, und die Idee, aus dem ehemaligen Gesundheitsamt einen Standort für mehr als tausend Sozialwissenschaftler und Architekten der Hochschule für Technik und Wirtschaft (HTW) zu machen, war auch nicht schlecht. Aber das Saarland hat kein Geld. Schon gar nicht für einen Umbau mit Kosten von mehr als 15 Millionen Euro. Statt dessen wählte man ein in solchen Fällen beliebtes Modell – die Öffentlich-Private-Partnerschaft (ÖPP).

Demnach sollten private Firmen das Gebäude umbauen und ab September 2013 betreiben. Dann wollte das Land das Haus mieten – wohl für 100 000 Euro plus 100 000 Euro Nebenkosten für die Dauer von 25 Jahren. So war der Plan. Aber dann kam der Brandschutz mit seinen Vorschriften und das Gebäude musste unter anderem um zwei Treppenhäuser erweitert werden. Das Ganze dauerte vier Jahre und kostete mehr als acht Millionen Euro. Doch keiner will dafür verantwortlich sein.

Meistgelesen
Neueste Artikel
Zum Thema
Aus dem Ressort