Diskussion um Homburger OB Hürden für Bürgermeister-Abwahl zu hoch?

Saarbrücken · Landtagsfraktionen zeigen sich offen für Diskussion, halten aber Mindestmaß an Hürden für sinnvoll.

 Die Überwachungs-Affäre um den Homburger OB Schneidewind befeuert jetzt die Diskussion um einfachere Abwahl-Möglichkeiten.

Die Überwachungs-Affäre um den Homburger OB Schneidewind befeuert jetzt die Diskussion um einfachere Abwahl-Möglichkeiten.

Foto: BeckerBredel

Im Zuge der Affäre um den Homburger Oberbürgermeisters Rüdiger Schneidewind (SPD), gegen den wegen Untreue ermittelt wird, weil er 330 000 Euro zur Überwachung von Mitarbeitern ausgegeben haben soll, werden Rufe nach einem vereinfachten Abwahlverfahren von Amtsträgern laut. Bisher sieht das Kommunale Selbstverwaltungsgesetz (KSVG) vor, dass die Hälfte der Ratsmitglieder einen Antrag auf Abwahl des Bürgermeisters einbringen muss, der wiederum von zwei Dritteln des Rates unterstützt werden muss. Erst dann kann die Bevölkerung befragt werden. Damit die Abwahl erfolgt, müssen 30 Prozent aller Wahlberechtigten dafür stimmen.

Dies ist im Saarland seit 1994 (seitdem wird der Rathauschef vom Volk und nicht mehr vom Rat gewählt) erst einmal passiert: In Schiffweiler wählten die Bürger im März 2010 Bürgermeister Wolfgang Stengel ab, der wegen Besitzes kinderpornografischer Schriften zu einer Geldstrafe verurteilt worden war. In der Meeresfischzucht-Affäre um den früheren Völklinger Oberbürgermeister Klaus Lorig (CDU) fand hingegen der Abwahlantrag von Linken, SPD und Grünen im Stadtrat im Juni 2015 keine Zweidrittelmehrheit.

CDU und SPD haben im Koalitionsvertrag 2017 vereinbart, dass sie eine Regelung erlassen wollen, die Bürgermeistern und Landräten bei einem Rücktritt ermöglicht, ein Ruhegehalt zu beziehen. Bisher müssen diese auf die Gelder verzichten, können sie nur bei einer ordentlichen Abwahl behalten.

„Wir wollen keine Denkverbote“, sagte der CDU-Fraktionsvorsitzende Alexander Funk. Über die Frage einer Änderung der Abwahlmodalitäten müsse im Zuge der Gespräche über kommunale Reformen im Land gesprochen werden. Hierzu werde man Experten zu Rate ziehen. Funk warnte aber vor einer vereinfachten Abwahl im Rat, da dies die Bedeutung der Urwahl durch die Bevölkerung schwächen könnte.

„Man muss darüber diskutieren, ob das Verfahren nicht auch zu kompliziert und langwierig ist“, sagte der Generalsekretär der Saar-SPD, Christian Petry. Dies betreffe Fälle, in denen es um Vorwürfe gehe, die auch auf anderen Rechtsfeldern Relevanz hätten. Gleichzeitig müsse das Wahlamt aber ausreichend vor schnell schwankenden Stimmungslagen geschützt werden. Um das Wahlamt attraktiv zu halten, müssten Inhaber sich sicher sein können, bei einer kritischen Entscheidung nicht aus einer Laune heraus abgewählt werden zu können.

Der Linken-Fraktionsvorsitzende Oskar Lafontaine sagte, es müsse die Möglichkeit geben, jemanden bei Versagen abwählen zu können. Dabei müsse es jedoch Hürden geben. „Ich hielte es für richtig, dass zunächst der Rat gefragt wird“, sagte er. Bei diesen könne man erwarten, dass sie über bessere Detailkenntnisse verfügten als der Durchschnittsbürger. Aber es müsse auch über die Versorgungsregelung gesprochen werden. Wer für ein Amt seinen Beruf aufgebe und dann wegen eines Fehlers abgewählt werde, dürfe, was die Versorgung angeht, nicht vor dem Nichts stehen.

„Wir sind der Ansicht, dass es nicht zu schwer sein dürfte, jemanden auch aus seinem Amt heraus zu wählen“, sagte der AfD-Fraktionsvorsitzende Josef Dörr. Es gebe verschiedene Modelle, die geprüft werden müssten, wenn es um Bürgermeister oder Landräte gehe.

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