Notfallsanitäter im Saarland Rettungsdienst sorgt sich vor Haarspalterei

Saarbrücken · Die ersten hochqualifizierten Notfallsanitäter sind mit ihrer Ausbildung fertig. Doch für ihren Einsatz gibt es (noch) keine zweifelsfreie Rechtsgrundlage. Was nun?

 28 frischgebackene Notfallsanitäter gibt es seit kurzem im Saarland. Doch für ihren Einsatz in den 55 Rettungswagen gibt es bislang keine rechtliche Grundlage – der Landtag lässt sich Zeit.

28 frischgebackene Notfallsanitäter gibt es seit kurzem im Saarland. Doch für ihren Einsatz in den 55 Rettungswagen gibt es bislang keine rechtliche Grundlage – der Landtag lässt sich Zeit.

Foto: dpa/Carsten Rehder

Der Rettungsdienst im Saarland ist seit kurzem noch ein bisschen besser auf medizinische Notfälle vorbereitet als bisher schon. Denn Ende September, Anfang Oktober haben die ersten 28 Notfallsanitäter nach dreijähriger Ausbildung ihr Examen abgelegt. Notfallsanitäter haben mehr Befugnisse als Rettungsassistenten (zwei Jahre Ausbildung; siehe Infokasten). Sie dürfen, bis der Notarzt eintrifft, zum Beispiel hochwirksame Schmerz- und Narkosemittel verabreichen und sind in der Lage, bei lebensbedrohlichen Herzrhythmusstörungen einen externen Herzschrittmacher anzulegen.

Das Problem: Obwohl seit über drei Jahren klar ist, dass die ersten Notfallsanitäter im Herbst 2018 ihre dreijährige Ausbildung abschließen werden, gibt es im Saarland bislang keine Rechtsgrundlage für ihren Einsatz in den 55 Rettungswagen. Der Landtag lässt sich Zeit mit der Anpassung des Rettungsdienstgesetzes. Zwar liegt ein Entwurf des Innenministeriums nach SZ-Informationen in der Schublade. Allerdings will die große Koalition in dem gleichen Entwurf auch die Vergabe des Rettungsdienstes neu regeln, und dafür soll erst noch ein wichtiges Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) abgewartet werden. Es könnte also locker Frühjahr 2019 oder noch später werden, bis das neue Gesetz beschlossen ist und Klarheit herrscht.

In der aktuellen Fassung des Gesetzes ist geregelt, dass sich in einem Rettungswagen – neben dem geringer qualifizierten Fahrer – „mindestens ein Rettungsassistent“ um den Patienten kümmern muss. Als das Gesetz entstand, war das die höchste nicht-ärztliche Qualifikation im Rettungsdienst. Bei den bislang rund 220 Notfallsanitätern, die ursprünglich Rettungsassistenten waren und eine Weiterbildung draufgesattelt haben, ist das unproblematisch, weil sie ja noch die alte Qualifikation haben.

Aber was den Einsatz der 28 Neuen betrifft, die sich direkt zum Notfallsanitäter haben ausbilden lassen, herrscht in der saarländischen Rettungsdienst-Szene Unsicherheit. Zwar wird, wer das Gesetz mit gesundem Menschenverstand liest, zum Ergebnis kommen, dass es dem Geist des Gesetzes entspricht, dass anstelle eines Rettungsassistenten auch ein höher qualifizierter Notfallsanitäter eingesetzt werden kann. Die Frage ist aber, ob es nicht Ärger geben könnte, wenn sich irgendein findiger Jurist darauf stürzt und haarspalterisch auf dem Wortlaut herumreitet.

Das Problem ist beim Zweckverband Rettungsdienst und Feuerwehralarmierung (ZRF) bestens bekannt. „Ein rechtssicherer Einsatz der Notfallsanitäter wird letztlich erst möglich sein, wenn das saarländische Rettungsdienstgesetz in Kraft getreten ist und dort dann auch der Einsatz von Notfallsanitätern so enthalten ist wie jetzt im Gesetzesentwurf“, sagt Bernhard Roth, Geschäftsführer des Zweckverbands. „Dies ist auch einer der Gründe, weshalb der ZRF Saar auf die schnellstmögliche Verabschiedung des Gesetzes drängt.“

Bislang setzen einige Rettungswachen die neuen Notfallsanitäter erst einmal nur als Ergänzung zu Rettungsassistenten ein. Der ZRF will nun nach Absprache mit dem Fachreferat im Innenministerium die Betreiber der 37 Rettungswachen aber darüber informieren, dass der Einsatz von Notfallsanitätern als „erster Mann/erste Frau“ im Rettungswagen sehr wohl möglich ist. Denn die Ausbildung zum Notfallsanitäter sei „mindestens als gleichwertig, aus unserer Sicht eindeutig als höherwertig“ anzusehen als die Ausbildung zum Rettungsassistenten.

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