Finanzen Land stoppt Sonderkredite für Sanierungen

Saarbrücken · Ein Programm für Kommunen zur Sanierung von Schulen und Hallen ist ausgelaufen. Die Bürgermeister fordern die Beibehaltung.

 Das Innenministerium hat entschieden, dass das Sonderkredit-Programm nicht verlängert wird. Aber Kommunen, die zusätzliche Krippen- oder Kitaplätze schaffen oder alte Straßenbeleuchtung durch energiesparende ersetzen, dürfen weiter die Kredite in Anspruch nehmen.

Das Innenministerium hat entschieden, dass das Sonderkredit-Programm nicht verlängert wird. Aber Kommunen, die zusätzliche Krippen- oder Kitaplätze schaffen oder alte Straßenbeleuchtung durch energiesparende ersetzen, dürfen weiter die Kredite in Anspruch nehmen.

Foto: picture-alliance/ dpa/Karl-Josef Hildenbrand

Viele Gebäude der saarländischen Kommunen sind in einem schlechten Zustand, sie befinden sich auf dem Stand der 70er Jahre und müssten dringend saniert werden; die Energiebilanz ist oft eine einzige Katastrophe. Aber den hochverschuldeten Städten und Gemeinden fehlt dazu das Geld.

Im Jahr 2013 kam die damalige Innenministerin Monika Bachmann (CDU) deshalb auf eine pfiffige Idee: Wenn eine Kommune einen Kredit für eine Investition benötigt, die dazu führt, dass etwa die Energiekosten sinken, dann genehmigt die Kommunalaufsicht diesen Kredit ausnahmsweise – auch wenn der Kreditrahmen der Kommune schon ausgeschöpft ist. Bedingung: Die Einsparung muss dauerhaft höher sein als die zusätzliche Zinsbelastung, die sich aus dem Sonderkredit ergibt („rentierliche Maßnahme“).

Die Bürgermeister hielten das für eine gute Idee. Zahlreiche Kommunen nutzen die Sonderkredite, um Schulen und  Kindergärten energetisch zu sanieren. In der St. Ingberter Stadthalle wurde beispielsweise die Lüftungslage erneuert, in der Burghalle Kirkel die Heizungs- und Lüftungsanlage. Die Stadt Saarbrücken spendierte der Turnhalle der Grundschule Eschberg ein neues Dach, eine neue Glasfassade und ein Wärmeverbundsystem. In der Mehrzweckhalle Rußhütte wurden eine Deckenstrahlheizung und eine Lüftungsanlage eingebaut. Zahlreiche Kommunen nutzten Sonderkredite auch, um ihre ineffiziente Straßenbeleuchtung gegen LED-Leuchten auszutauschen.

Allerdings hatte Bachmann das Sonderkredit-Programm bis zum 31. Dezember 2017 befristet. Und ihr Nachfolger Klaus Bouillon (CDU) hat entschieden: Verlängert wird es nicht. Bouillon schrieb dem Saarländischen Städte- und Gemeindetag im November 2017 zwar, die Durchführung rentierlicher Maßnahmen werde „ausdrücklich begrüßt“, da sie zur Entlastung der kommunalen Haushalte beitrügen. Die Maßnahmen sollten aber im Rahmen der Haushalte dargestellt werden. Bouillon führt in seinem Schreiben auch an, dass die Kommunen mittlerweile mehr Investitionsmöglichkeiten hätten, etwa durch die Erhöhung des Kreditrahmens und durch zwei Investitions-Pakete des Bundes, die für die Saar-Kommunen zusammen 147,3 Millionen Euro bedeuten. Sonderkredite gebe es nach wie vor für die Schaffung von Kinderkrippen- und Kindergartenplätzen sowie für den Ersatz alter Straßenbeleuchtung durch energiesparende Technik. Daher sehe er „kein zwingendes Erfordernis für weitere Sonderkredite für rentierliche Maßnahmen“. In Sonderfällen, zur Finanzierung unausweichlicher Investitionen, werde  man Lösungen finden.

Der Saarländische Städte- und Gemeindetag will sich damit nicht zufrieden geben. „Saarländische Kommunen brauchen auch weiterhin die Möglichkeit, Sonderkredite für rentierliche Maßnahmen aufzunehmen“, sagte Städtetags-Präsident Jürgen Fried (SPD). Das Innenministerium dürfe auf diese Weise nachhaltige Investitionen nicht ausbremsen. Durch rentierliche Maßnahmen werde der ohnehin enge, von der Kommunalaufsicht zu genehmigende Kreditrahmen der Kommunen entlastet. Zusätzliche langfristige Belastungen für die kommunalen Haushalte ergäben sich aber nicht, so Fried, denn die dauerhaften Einsparungen müssten den Kapitaldienst für den Kredit übersteigen. Es handele sich um wichtige Finanzierungsalternativen, damit in den Kommunen notwendige Investitionen getätigt werden könnten.

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