Großherzogtum Luxemburg trennt Staat und Kirche

Luxemburg · Weniger Staatszuschüsse, kein Religionsunterricht mehr und neue Besitzverhältnisse der Kirchen: Luxemburgs Regierung hat die Entflechtung der Staat-Kirche-Beziehung abgeschlossen.

 Jean-Claude Hollerich (links), Erzbischof von Luxemburg, und der luxemburgische Ministerpräsident Xavier Bettel unterzeichnen das Abkommen zur Trennung von Glaubensgemeinschaften und dem Staat Luxemburg.

Jean-Claude Hollerich (links), Erzbischof von Luxemburg, und der luxemburgische Ministerpräsident Xavier Bettel unterzeichnen das Abkommen zur Trennung von Glaubensgemeinschaften und dem Staat Luxemburg.

Foto: KNA/Julia Rathcke

Scheidungen führen oftmals zu langen Auseinandersetzungen und hinterlassen Verletzungen bei beiden Ehepartnern. Dass es ähnlich auch bei Institutionen sein kann, belegt die Trennung zwischen Kirche und Staat in Luxemburg. Zumal, wenn nicht nur Erzbistum und Regierung beteiligt sind, sondern auch die anderen Parteien und das einflussreiche Syndikat der Kirchenfabriken (Syfel). Es habe „Schläge unter die Gürtellinie“ gegeben, er sei als „atheistischer Christenhasser“ verunglimpft worden, sagte der sozialistische Innenminister Dan Kersch am Mittwoch bei einer mehr als vierstündigen Debatte der Abgeordnetenkammer.

„Das Ganze tut mir weh“, hatte Erzbischof Jean-Claude Hollerich vor etwa einem Jahr gesagt, als der Streit um Eigentumsfragen bei Kirchengebäuden eskaliert war und er gar eine Anzeige des Syfel erhielt. Dabei hatte es vor ziemlich genau drei Jahren noch so ausgesehen, als könnte die Entflechtung der Staat-Kirche-Beziehungen friedlich vonstattengehen. Am 26. Januar 2015 sprach der liberale Premierminister Xavier Bettel von einer historischen Stunde, als er ein nach zähen Verhandlungen vereinbartes grundlegendes Abkommen zwischen dem Staat und den Glaubensgemeinschaften unterzeichnete.

Sein wichtigster Vertragspartner Hollerich war da schon zurückhaltender; er nannte es einen „gangbaren Kompromiss“. Denn die Konvention, nach der die Kultusgemeinschaften weniger Unterstützung vom Staat erhalten, führte vor allem beim Erzbistum in dem traditionell katholischen Großherzogtum zu Einbußen. Die Gehälter von neu eingestellten Priestern werden anders als bei bestehenden Arbeitsverträgen nicht mehr vom Staat gezahlt. Der Religionsunterricht wurde durch das neue Fach „Leben und Gesellschaft“ ersetzt; die Kirche musste ganz neue Strukturen der Glaubensvermittlung für Kinder aufbauen.

Doch der letzte, der größte Reformbaustein der 2013 angetretenen liberal-sozialistisch-grünen Regierung zog sich länger hin als erwartet. Erst jetzt, noch rechtzeitig vor den Parlamentswahlen im kommenden Oktober, konnte die Regierung ihn unter Dach und Fach bringen. Es ging um die Besitzverhältnisse der rund 500 Kirchen und Kapellen des Großherzogtums. Bislang werden die Sakralbauten im Großherzogtum auf Grundlage eines Dekrets aus dem Jahr 1809 von lokalen Kirchenfabriken verwaltet. In den Gremien aus Vertretern der jeweiligen Kirchengemeinden und Kommunalpolitikern sind die Kommunen verpflichtet, die Verluste der Kirchenfabriken zu tragen.

Innenminister Kersch rang dem Erzbistum das Zugeständnis ab, die Kirchenfabriken abzuschaffen und einen Kirchenfonds zu errichten, dem die meisten Kirchengebäude unterstellt werden sollten. Doch er hatte die Rechnung ohne das Syndikat der Kirchenfabriken gemacht. Seit Sommer 2016 machten Kirchenfabriken, Kommunalpolitiker und viele Gläubige gegen die Reform mobil, warfen Hollerich Verrat und der Regierung Enteignung vor.

Der massive Protest führte zwar zu einigen Änderungen im Gesetzestext. Doch im Kern setzte sich die Regierung am Mittwoch mit einer Mehrheit von 34 zu 26 Abgeordnetenstimmen durch. Die 285 bestehenden Kirchenfabriken werden abgeschafft; viele Sakralbauten werden künftig dem neuen „Kierchenfong“ zugeordnet. Die Kommunen müssen nicht mehr wie bei den abgeschafften Kirchenfabriken die Defizite tragen. Für herausragende Kirchen wie die Basilika des Wallfahrtsortes Echternach und die Kathedrale von Luxemburg-Stadt wurden jedoch Sondervereinbarungen zur Unterhaltsfinanzierung getroffen.

Kersch weigerte sich bis zuletzt, mit dem Syfel direkt zu verhandeln. Die oppositionellen Christsozialen warfen ihm nun in der hitzigen Parlamentsdebatte eine Spaltung der Gesellschaft vor; sie hätten eine Reform der Kirchenfabriken im Dialog mit den Betroffenen bevorzugt. Am Freitag nahm nun auch der Verwaltungschef des Erzbistums Stellung – und trug zur Entspannung der Lage bei.

Der Weg hin zum Gesetz sei zwar steinig gewesen, sagte Generalvikar Leo Wagener, doch er appelliere nun an alle Beteiligten, „konstruktiv und pragmatisch“ nach vorne zu blicken und die Reform im Großherzogtum mitzugestalten. Das lokale kirchliche Vermögen werde nicht in einem großen Topf einfach verschwinden, sondern solle dezentral verwaltet werden. „Kein Euro vom Fonds geht in die Bistumskasse“, verspricht Wagener.

(kna)
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