Grubenwasser „Manche Ängste sind unbegründet“

Saarbrücken · Die Regierungskoalition will die Sorgen der Bürger angesichts der geplanten Grubenflutung „ernst nehmen“. Dazu gab’s gestern eigens einen Antrag im Landtag.

 Umweltminister Reinhold Jost (SPD) erinnerte gestern im Saar-Landtag erneut daran, dass die RAG einen Rechtsanspruch auf die Prüfung ihres Antrag für eine Grubenflutung habe. Wirtschaftsministerin Anke Rehlinger (SPD, rechts), der das federführende Oberbergamt untersteht, trat nicht ans Rednerpult.

Umweltminister Reinhold Jost (SPD) erinnerte gestern im Saar-Landtag erneut daran, dass die RAG einen Rechtsanspruch auf die Prüfung ihres Antrag für eine Grubenflutung habe. Wirtschaftsministerin Anke Rehlinger (SPD, rechts), der das federführende Oberbergamt untersteht, trat nicht ans Rednerpult.

Foto: BeckerBredel

Der Gegenwind aus Teilen der Bevölkerung angesichts der vom Bergbaukonzern RAG beantragten Grubenflutung hat offenbar Sorgen in den Koalitionsfraktionen von CDU und SPD entgefacht. Mit einem Antrag unter der Überschrift „Sorgen der Bürger ernst nehmen – Risiken für Mensch und Umwelt ausschließen!“ sollte der Öffentlichkeit gestern noch einmal versichert werden, dass die Politik dem Schutz von Mensch und Umwelt „überragende Bedeutung“ beimisst. Der SPD-Parlamentarier Eugen Roth, zugleich Vorsitzender des Landtag-Ausschusses für Gruben­sicherheit und Nachbergbau, nannte „Ängste in der Bevölkerung verständlich, aber sie sollten jetzt nicht angestachelt werden“. Er sprach von einer „Kampagne“ gegen die Flutungspläne. Es gelte nun, verstärkt über die Pläne aufzuklären.

„Manche Ängste sind unbegründet“, sagte Roth. Sollte es zu einer Genehmigung der geplanten Teilflutung ehemaliger Bergwerksgruben im Saarland kommen, wären „die möglichen Schadensbilder nicht in geringster Weise zu vergleichen mit denen zu Zeiten des Bergbaus“. Dies hätten alle Experten bestätigt. Auch komme das Gutachter des Hydrogeologen Professor Jürgen Wagner zu dem Schluss, dass bei der beantragten Flutung bis 320 Meter unter Null eine „Trinkwassergefährdung nach menschlichem Ermessen ausgeschlossen“ sei. Zudem habe er keine Zweifel an der Fachkompetenz der Landesbehörden, die über die Genehmigung entscheiden. „Mit Blick auf nachfolgende Generationen und zum Schutz von Mensch und Umwelt ist es vermutlich sogar besser und nachhaltiger, wenn man nicht ewig pumpt“, so Roth.

Der Antrag von CDU und SPD sieht vor, dass die RAG die Aufklärung über ihr Vorhaben und dessen Auswirkungen intensiviert. Zudem soll geprüft werden, ob das Saarland mit Hilfe einer Bundesratsinitiative eine Änderung des Bergrechts auf Bundesebene erreichen kann. Dadurch soll die Bergschadensvermutung „auf Schäden nach Ende des aktiven Bergbaus und infolge eines möglichen Grubenwasseranstiegs noch stärker ausgeweitet“ werden.

Der CDU-Abgeordnete Günter Heinrich, ebenfalls Mitglied im Landtags-Ausschuss für Grubensicherheit und Nachbergbau, forderte „bei allen verständlichen Emotionen: bitte nicht die Vernunft vergessen“. Er versprach, dass der Landtagsausschuss „im Interesse der Menschen in unserem Land ein wachsames Auge darauf haben wird, dass eine sorgfältige Risiko-Abschätzung gewährleistet ist“.

Zu Wort meldete sich schließlich auch Umweltminister Reinhold Jost (SPD), dessen Behörde für die wasserrechtliche Genehmigung des RAG-Antrags zuständig ist. Jost erinnerte erneut daran, dass die RAG einen Rechtsanspruch darauf habe, dass ihr Antrag geprüft wird. Und mit Blick auf Kritik von Grünen-Landeschef Markus Tressel, der die Landesregierung in der SZ dafür kritisiert hatte, dass sie eine so sensible Entscheidung wie die über die Grubenflutung einer nachgeordneten Behörde überlasse, hielt Jost entgegen: „Das ist eben keine politische Entscheidung, sondern eine, die allein nach geltendem Recht und Gesetz zu fällen ist.“ Konkret nach dem so genannten Besorgnisgrundsatz, der laute: „Wir genehmigen nur, wenn Gefahren für Mensch und Umwelt zuverlässig ausgeschlossen werden können.“ Wirtschaftsministerin Anke Rehlinger (SPD), der das im Genehmigungsverfahren federführende Oberbergamt untersteht, verfolgte die Diskussion von der Regierungsbank aus – und trat nicht ans Rednerpult.

Zustimmung fand der KoalitionsAntrag „Sorgen der Bürger ernst nehmen – Risiken für Mensch und Umwelt ausschließen!“ schließlich auch bei den Linken. Die lehnen eine Grubenflutung zwar ab, wie die Abgeordnete Astrid Schramm erklärte. Gleichwohl gelte es aber die Sorgen der Bürger ernst zu nehmen.

Ein Antrag der AfD, den Grubenwasseranstieg zu verhindern, fand keine Mehrheit. CDU und SPD lehnten ihn ab, die Linke enthielt sich.

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