Justiz Neubau zum „Schutz der Allgemeinheit“

Saarbrücken/Merzig · Das Land hat 18 Millionen Euro – etwas mehr als geplant – in die Merziger Klinik für forensische Psychiatrie investiert.

 An den  Neubau des Stationsgebäudes auf dem Gelände der Saarländischen Klinik für forensische Psychiatrie ist ein Lichthof angeschlossen (blau), der in jedem Stockwerk in Teilen den Blick in den Himmel ermöglicht.

An den  Neubau des Stationsgebäudes auf dem Gelände der Saarländischen Klinik für forensische Psychiatrie ist ein Lichthof angeschlossen (blau), der in jedem Stockwerk in Teilen den Blick in den Himmel ermöglicht.

Foto: Ruppenthal

Zwei Neubauten auf dem Gelände der Saarländischen Klinik für forensische Psychiatrie (SKFP) in Merzig werden morgen offiziell eröffnet. Justizminister Peter Strobel (CDU) lobte die Baumaßnahme gestern bereits vor der Presse in Saarbrücken als „gelungene Balance zwischen dem Schutz der Allgemeinheit einerseits und einer bestmöglichen Voraussetzung für eine therapeutische Behandlung der Patienten andererseits“. Die Architektur des Stationsbaus soll unter anderem durch Lichthöfe, von denen in jedem der drei Stockwerke der Himmel sichtbar ist, zur erfolgreichen Therapie beitragen. Die Klinik ist zuständig für den sogenannten Maßregelvollzug für Straftäter, die zum Tatzeitpunkt nach Gutachter-Einschätzung schuldunfähig, vermindert schuldfähig oder unter Drogeneinfluss standen. „Das Thema löst in weiten Teilen der Bevölkerung verständlicherweise eher unangenehme Empfindungen und Ängste aus. Mit dem Maßregelvollzug sind aber menschliche Schicksale verbunden, die für die Betroffenen existenziell und für ihre Angehörigen oft ebenso bedeutend sind“, so Strobel.

Der Neubau – der ein altes, baufällig gewordenes Gebäude ersetzt – wurde Anfang 2015 gemeinsam mit dem Bau eines neuen Schleusengebäudes begonnen. Die Arbeiten kosteten insgesamt 18,3 Millionen Euro. Ursprünglich veranschlagt waren dafür im Landeshaushalt 16,9 Millionen Euro. Die Kostensteigerung von 1,4 Millionen Euro führt das Justizministerium vor allem auf Baupreissteigerungen sowie auf eine Anpassung der Architekten-Honorare und sicherungsbedingte Nachrüstungen zurück. Strobel selbst nannte die Kostensteigerung „bei Baumaßnahmen wie diesen durchaus akzeptabel“. Zudem betonte der Minister, dass „das Projekt zeigt, dass das Saarland in der Lage ist, komplexe Bauvorhaben in einem engen Budgetrahmen mit Sorgfalt und zeitlichen Vorgaben zu realisieren“. Offenbar ist dies als Anspielung auf den Bau­skandal im Zusammenhang mit dem HTW-Hochhaus gemeint.

In dem neuen Gebäude werden 60 Patienten auf drei  geschlossenen Stationen mit jeweils 20 Betten untergebracht und behandelt. In einem zweiten, bereits vorhandenen Stationsgebäude mit noch einmal zwei Stationen leben rund 40 weitere Patienten. Zudem gibt es eine offene Station mit 20 Plätzen zur Rehabilitierung. Das neue Schleusengebäude ist für die Kontrolle des Ein- und Ausgangs der Klinik verantwortlich und übernimmt damit wesentliche Sicherungsaufgaben. Ein Gebäude für die sogenannte forensisch-psychiatrische Ambulanz, wo ehemalige Straftäter nach der Entlassung betreut werden (derzeit 115 Menschen), soll im Jahr 2020 ebenfalls durch einen Neubau ersetzt werden. Derzeit sind in der Klinik 186 Mitarbeiter in Voll- und Teilzeit beschäftigt. Es sind Pflegekräfte, Ärzte, Psychologen, Sozialarbeiter, Ergo- und Sporttherapeuten sowie Mitarbeiter im Begleit- und Sicherungsdienst. Stationär werden insgesamt 122 Patienten behandelt. Nach Angaben des Minsteriums können die Patienten nicht immer geheilt, jedoch so behandelt werden, dass sie nicht wieder straffällig werden.

Aufgabe der Klinik sei neben einer wissenschaftlich begründbaren Therapie für die Patienten der Schutz der Bevölkerung. Daher würden die baulichen und technischen Sicherungsanlagen ständig aktualisiert, wie das Ministerium betont. Die häufigste Anlasstat für die Unterbringung in der Klinik ist nach offiziellen Angaben Körperverletzung, gefolgt von Raub und Erpressung sowie Sachbeschädigung, Freiheitsberaubung, Tötungs- oder Sexualdelikte, Brandstiftung und Vermögensdelikte. Die Krankheitsbilder der Patienten reichten von Psychosen über Störungen der sexuellen Orientierung, Persönlichkeitsstörungen, Intelligenzminderung, hirnorganische Auffälligkeiten bis hin zu Suchterkrankungen.

Im Unterschied zu Strafgefangenen in den Justizvollzugsanstalten ist die Entlassung eines Patienten aus dem Maßregelvollzug abhängig vom Therapiefortschritt. Über die Entlassung entscheidet das Gericht nach regelmäßigen Anhörungen des Patienten. Vor ihrer Entlassung durchlaufen die Patienten mehrere Lockerungsstufen wie etwa Frei- und Ausgang sowie Probewohnen außerhalb der Klinik.

 Justizminister Peter Strobel  erinnerte an die menschlichen Schicksale.

Justizminister Peter Strobel erinnerte an die menschlichen Schicksale.

Foto: dpa/Oliver Dietze

Mit einer neuen Informationsbroschüre will das Justizministerium die Arbeit der Klinik für die Bevölkerung verständlicher machen. Die Broschüre ist im Ministerium erhältlich.

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