Umstrittener Leistungserlass Neuer Wirbel um Bewertungen an Schulen

Saarbrücken · Verbände und Gewerkschaften sind bei dem umstrittenen Leistungserlass der großen Koalition unterschiedlicher Auffassung.

 Der sogenannte Leistungsbewertungserlass soll nach den Sommerferien auch an weiterführenden Schulen gelten. Jetzt kündigte die große Koalition an, den umstrittenen Erlass zu überarbeiten. Foto: Gambarini/dpa

Der sogenannte Leistungsbewertungserlass soll nach den Sommerferien auch an weiterführenden Schulen gelten. Jetzt kündigte die große Koalition an, den umstrittenen Erlass zu überarbeiten. Foto: Gambarini/dpa

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Die Ankündigung der großen Koalition, den umstrittenen Leistungsbewertungserlass, der unter anderem schriftliche Klassenarbeiten mit Referaten gleichstellt, überarbeiten zu wollen, hat bei Verbänden zu unterschiedlichen Reaktionen geführt.

Die Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft (GEW) bezeichnete die Aussage im neuen Koalitionsvertrag, der die Bedeutung schriftlicher Arbeiten als Bestandteil der Zeugnisnote hervorhebt, als einen "Schritt zurück". "Im bisherigen Leistungsbewertungserlass, der ja bereits überarbeitet wurde, sehen wir einen guten Ansatz, den Lehrerinnen und Lehrern die Möglichkeiten zu eröffnen, mit verschiedenen Formen der Leistungsüberprüfung auf individuelle Stärken der Schülerinnen und Schüler eingehen zu können. Allerdings sollte darauf geachtet werden, dass die neuen Formen der Leistungsbewertung auch in der Schule praktikabel sind", sagt der stellvertretende GEW-Vorsitzende Andreas Sanchez Haselberger. Es sei ein Versuch, um Möglichkeiten zu eröffnen, dass Lehrer auch anders Noten geben können.

Der Saarländische Philologenverband (SPhV) begrüßt hingegen die geplante Stärkung der schriftlichen Leistungsnachweise. Ihr Anteil müsse erhöht werden, um die Vergleichbarkeit der Leistungen zu gewährleisten. "Bei einem Portfolio kann man sich nicht sicher sein, ob es vom Schüler selbst gemacht wurde", sagt der SPhV-Vorsitzende Marcus Hahn. "Wir warten daher dringend auf die neuerlichen Besprechungen zum Erlass, damit die notwendigen Korrekturen schon zum nächsten Schuljahr greifen." Der SPhV sowie der Saarländische Lehrerinnen- und Lehrerverband (SLLV) begrüßten die Formulierung im Koalitionsvertrag, wonach Dokumentationspflichten für Lehrer auf das Wesentliche beschränkt werden sollen. Den hohen Aufwand für die Dokumentation im Zuge des Leistungsbewertungserlasses hatten viele Bildungsakteure beklagt.

Der Leistungsbewertungserlass, der bisher nur an Grundschulen gilt, hatte auch den Notenspiegel abgeschafft. Dieser soll nun wieder aus Gründen der Vergleichbarkeit eingeführt werden. Dies begrüßt der Verband der Lehrerinnen und Lehrer an beruflichen Schulen (VLBS). "Die Firmen und Betriebe wollen den Notenspiegel", sagt VLBS-Vorsitzender Josef Paul. "Allerdings steht im Koalitionsvertrag lediglich: ‚Der Notenspiegel soll den Eltern zur Kenntnis gegeben werden.' Was ist mit den Schülern und Firmen?" Er wünscht sich für die beruflichen Schulen mehr pädagogische Freiheiten bei der Notengebung, die nicht strikt nach großen und kleinen Leistungsnachweisen zusammengesetzt sein solle. "Ich muss doch auch das Bemühen eines Schülers, der sich wirklich reinkniet, aber dennoch leider nicht gut abschneidet, mitberücksichtigen können", meint Paul.

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