Glücksspiel Neunkircher OB macht Druck bei Spielhallengesetz

Neunkirchen · Der Neunkircher Oberbürgermeister Jürgen Fried (SPD) fordert die Landesregierung auf, sich aktiver für die Umsetzung des Spielhallengesetzes einzusetzen.

   Oberbürgermeister Jürgen Fried

Oberbürgermeister Jürgen Fried

Foto: Jennifer Weyland

Mit dem Gesetz, das seit 1. Juli 2012 in Kraft ist, soll die Glücksspielsucht bekämpft, das Angebot an Spielmöglichkeiten begrenzt sowie der Jugend- und Spielerschutz verbessert werden. Seit dem 30. Juni 2017 seien nach Ablauf der Übergangsfrist die bisherigen Erlaubnisse erloschen. „Entscheidungen zu den Neuanträgen, die die Spielhallenbetreiber bis spätestens 31. Dezember 2016 vorlegen mussten, lassen viel zu lange auf sich warten. Erst bei vier von neunzehn Spielhallenstandorten in Neunkirchen liegt eine Entscheidung des Landesverwaltungsamtes vor“, ärgert sich Fried. Bislang hätte keine Betreiber in Neunkirchen Rechtsmittel eingelegt, da dies zu einer Verzögerung führen könne. Das Gesetz legt einen Mindestabstand von 500 Metern zwischen Spielhallen fest. Für vor Inkrafttreten des Gesetzes betriebene Spielhallen muss das Land bei Unterschreitung des Mindestabstandes unter den konkurrierenden Spielhallen eine Auswahlentscheidung treffen.

Das Wirtschaftsministerium teilte mit, dass bis zum 30. Juni 2017 für 209 Spielhallen an 117 Standorten die Konzession erloschen ist. Daraufhin seien für 198 Spielhallen an 110 Standorten Anträge auf Weiterbetrieb gestellt worden. In nur zwölf Fällen habe ohne Probleme die Erlaubnis zum Weiterbetrieb erteilt werden können. Über 142 weitere Spielhallen an 73 Standorten müsse noch entschieden werden. Dabei gehe es auch um Härtefälle mit komplexen Rechtsstreitigkeiten.

Meistgelesen
Neueste Artikel
Zum Thema
Aus dem Ressort