Gericht Totschlagsprozess: Opfer „mit voller Absicht“ in Fluss geworfen

Saarbrücken · Ein 18-Jähriger soll einen 16-Jährigen bewusstlos geschlagen und in die Saar geworfen haben. Gestern hörte das Landgericht erneut zahlreiche Zeugen an.

 Nach der Tat suchte die Feuerwehr in der Saar nach dem Opfer.

Nach der Tat suchte die Feuerwehr in der Saar nach dem Opfer.

Foto: Matthias Zimmermann

Im Totschlagsprozess gegen einen 18-Jährigen, der einen 16-Jährigen bewusstlos geschlagen und in die Saar geworfen haben soll, haben am Donnerstag mehrere Zeugen die Vorwürfe der Anklage bestätigt. Eine 28-Jährige, die mit ihrer Freundin zur Tatzeit zufällig in der Nähe gewesen war, gab an, das Opfer sei nach einer Schlägerei von dem Täter in Saarbrücken Richtung Fluss geschleppt und dann von ihm „mutwillig hineingeschmissen“ worden. „Das war kein Versehen, das war volle Absicht, mit vollem Bewusstsein“, berichtete die junge Frau. Andere Zeugen berichteten davon, dass der 18-Jährige anschließend panisch reagiert habe. Auch soll er gesagt haben: „Ich wusste doch nicht, dass er nicht schwimmen konnte.“

Laut Anklage war das spätere Opfer, ein 16-Jähriger mit pakistanischer Herkunft, zusammen mit einem Freund auf eine Gruppe rund um den Angeklagten getroffen. Dort habe es eine Schlägerei um Drogen gegeben, weil der Freund das gewünschte Haschisch nicht bezahlen konnte. Der Angeklagte soll den 16-Jährigen, der den Streit schlichten wollte, bewusstlos geschlagen, über den Boden geschleift und ins Wasser geworfen haben. Das Opfer sei sofort untergegangen und habe erst eine halbe Stunde später geborgen werden können. Er starb einige Stunden später an einer Sauerstoffmangelversorgung des Gehirns.

Eine Ärztin, die den Angeklagten nach der Tat untersucht hatte, gab an, dass eine „massive Gewalteinwirkung“ gegen den Angeklagten ausgeschlossen werden konnte. Eine toxikologische Untersuchung habe ergeben, dass er zum Zeitpunkt des Tatgeschehens Cannabis im Blut hatte und man davon ausgehen könne, dass er dies regelmäßig konsumiert habe. Hinweise auf eine absolute Beeinträchtigung habe es jedoch nicht gegeben.

Die Plädoyers und auch das Urteil stehen voraussichtlich am 12. November an. Der Angeklagte hat sich bislang nicht zu den Vorwürfen geäußert.

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