Saarbrücken Revision eingelegt nach Urteil im Prozess um tödliche Messerstiche

Saarbrücken · Nach dem Urteil im Prozess um tödliche Messerstiche in Saarbrücken hat die Verteidigung des zu einer langen Haftstrafe verurteilten 46-Jährigen Revision eingelegt. Das bestätigte der Anwalt Hans-Peter Dillschneider am Mittwoch auf Anfrage der Deutschen Presse-Agentur.

Sein Mandant war am vergangenen Donnerstag vom Landgericht Saarbrücken zu einer Freiheitsstrafe von neuneinhalb Jahren wegen Totschlags verurteilt worden. Die Richter sahen es als erwiesen an, dass er Mitte November 2017 einen Bekannten aus dem Drogenmilieu mit 20 Messerstichen in dessen Saarbrücker Wohnung getötet hat und sprachen von einem „Gewaltexzess“.

Das Gericht hatte für den in Kasachstan geborenen deutschen 46-Jährigen wegen einer langjährigen Heroinsucht zudem nach zwei Jahren und neun Monaten die Unterbringung in einer Entziehungsanstalt angeordnet. Die Richter waren mit der Strafe unter dem Antrag der Staatsanwaltschaft geblieben, die zwölf Jahre gefordert hatte. Dennoch hatte die Anklagebehörde schon nach Verkündung des Urteils angekündigt, keine Rechtsmittel einlegen zu wollen.

(dpa)
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