Nach Verurteilung Schneidewind muss sich suspendieren lassen

Homburg · () Nach seiner Verurteilung zu 15 Monaten Haft auf Bewährung vor dem Saarbrücker Landgericht am Donnerstag kündigte Homburgs Oberbürgermeister Rüdiger Schneidewind (SPD) an, seine Amtsgeschäfte sofort niederzulegen.

 Der Homburger Oberbürgermeister Rüdiger Schneidewind (SPD)

Der Homburger Oberbürgermeister Rüdiger Schneidewind (SPD)

Foto: dpa/Oliver Dietze

In einer Stellungnahme erklärte er am Freitag, das Urteil habe ihn geschockt. Allerdings habe er inzwischen Revision zum Bundesgerichtshof eingelegt. „In der Erwartung eines längeren Revisionsverfahrens und um Schaden von der Stadt Homburg abzuwenden, lasse ich ab dem heutigen Tage mein Amt ruhen“, so Schneidewind. Das zuständige Innenministerium habe er gebeten, „alle dafür notwendigen Schritte einzuleiten“.

Das Ministerium teilte aber inzwischen mit, dass ein Ruhenlassen der Amtsgeschäfte beamtenrechtlich nicht möglich sei. Der hierzu erforderliche Schritt der Aufsichtsbehörde sei die vorläufige Suspendierung. Derzeit warte man noch auf die offizielle Begründung des rechtskräftigen Urteils. SPD-Generalsekretär Christian Petry äußerte seinen Respekt für Schneidewinds Schritt: „Er stellt damit das Wohl der Stadt Homburg über sein eigenes.“ Sein Handeln „war nicht auf einen persönlichen Vorteil ausgerichtet“. Schneidewind war im Zuge der „Detektiv-Affäre“ der schweren Untreue im Amt schuldig gesprochen worden.

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